Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Das Land Hessen ist ein Arbeitgeber, der mehr als Arbeit bietet. Wir sind eine bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Dabei sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst. Zudem schätzen wir die große Vielfalt unserer Beschäftigten und möchten Rahmenbedingungen schaffen, die den Einsatz der vielfältigen Eigenschaften ihrer Beschäftigten und deren Lebensumständen zum Vorteil des einzelnen, aber auch zum Vorteil der gesamten Landesverwaltung und damit letztlich auch der hessischen Bürgerinnen und Bürger ermöglichen. Wir bekennen uns zur interkulturellen Öffnung der Verwaltung und wollen unser Personal, unsere Dienstleistungen und Strukturen an die Vielfalt der Gesellschaft anpassen. Das haben wir auch durch den Beitritt des Landes zur Charta der Vielfalt im Jahre 2011 kundgetan, womit wir uns insbesondere für eine durch Fairness und Wertschätzung geprägte Organisationskultur einsetzen.
Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst:
- Dienst in Terminen und Sitzungen -auch außerhalb der Gerichtsstelle-,
- Vollzug sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach Weisung, erforderlichenfalls aus eigenem Entschluss,
- Vorführung von Gefangenen sowie die auch zwangsweise Vorführung anderer Personen zu Terminen und Sitzungen,
- Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen,
- Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden und den zugehörigen Bereichen,
- Pfortendienst: Überwachung mit optisch elektronischen Einrichtungen, Sicherheitsrundgänge, Personen- und Gepäckkontrollen (auch unter Einsatz von Sicherheitsschleusen und anderen technischen Hilfsmitteln). Innendienst:
• Vermittlung und Überwachung des gesamten Aktenumlaufs, • Sicherheits- und Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude,
- Telefonvermittlungsdienst,
- Poststelle: Annahme, das Scannen, die Verteilung und der Versand der Postein- und ausgänge in der Poststelle einschließlich der dazu erforderlichen Arbeiten sowie die Annahme und die Verteilung elektronischer Dokumente,
• Leeren der behördeneigenen Briefkästen, • Erledigung und Überwachung der öffentlichen Aushänge und der Bekanntmachungen an der Gerichtstafel,
- Mitarbeit im Archivdienst,
- Erledigung von Hausdienstgeschäften: Warenannahme, Lagerbestückung, Mobiliar umräumen / aufbauen / montieren. Außendienst:
- Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken,
• Einholung von Erkundigungen, • Übermittlung dienstlicher Mitteilungen,
- Geld-, Wertsachen und Postsendungstransporte.
In den Hauptaufgabenbereich der/s Justizhelferin/s bzw. der/s Justizwachtmeisterin/s fallen die Tätigkeiten des Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienstes, insbesondere die ersten vier genannten Tätigkeiten in diesem Bereich.
Um die beabsichtigte spätere Übernahme in ein Beamtenverhältnis (mittlerer Dienst - Wachtmeisterdienst) vornehmen zu können, werden grundsätzlich die Einstellungsvoraussetzungen für den Justizwachtmeisterdienst zugrunde gelegt: Bewerberinnen und Bewerber werden zugelassen, die die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz besitzen (für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich),
- die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Hessischen Landesverfassung einzutreten,
- einen Hauptschulabschluss oder als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen,
- Mindestens 18 Jahre und höchstens 50 Jahre alt sind (Ausnahmen regelt die Hessische Laufbahnverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz),
- die erforderliche körperliche Eignung besitzen,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben. Eine bereits abgeschlossene Berufsausbildung würde begrüßt.
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerberportal des Landes Hessen und laden dort die Bewerbungsunterlagen als PDF-Dokument hoch (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf (mit Angabe der Staatsangehörigkeit), Abschlusszeugnis oder letztes Schulzeugnis, evtl. Zeugnisse über bisherige Tätigkeiten seit der Schulentlassung (auch Ausbildung oder Studium), Erklärung zu eventuellen Schulden und Vorstrafen im Bewerbungsschreiben, ggfls. Nachweise zum Grad der Behinderung/Gleichstellung).
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Bullmann, Tel.: 06126 9365 14, E-Mail:
[email protected], zur Verfügung.
- Teilzeitstelle im Umfang von 25 Wochenstunden (62,5 %),
- ggf. Aussicht auf eine zukünftig unbefristete Voll-Beschäftigung bis hin zu einer möglichen Verbeamtung,
- Landesticket zur unentgeltlichen Nutzung des Nah- und Regionalverkehrs im Bereich des Landes Hessen (vorerst bis 31.12.2026 befristet).
Weitere Informationen erhalten Sie unter https://justizministerium.hessen.de/karriere/berufe.
Die hessische Justiz fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Erwünscht sind deshalb im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für die ausgeschriebene Stelle Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von rassistischen Zuschreibungen, ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit einer Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der ausgeschriebene Arbeitsplatz kann auch in Teilzeit besetzt werden.