umfasst:
eine abgeschlossene Ausbildung in einem Handwerksberuf, der für die Aufgabenwahrnehmung einschlägig ist z.B. Maler/-in, Lackierer/-in, Tischler/-in, Mechaniker/-in, Klempner/-in oder Elektriker/-in sowie mindestens einjährige zusammenhängende Berufserfahrung in dem erlernten Handwerksberuf bzw. als Hausmeister/in oder Haushandwerker/in
und
einen Führerschein der Klasse B.
Hinweis: Bei mehr als 15 Bewerbungen erfolgt ggf. ein Vortest. Das Bestehen ist Grundvoraussetzung für die weitere Teilnahme am Bewerbungsverfahren.