Die Evangelische Stiftung Michaelshof gehört als großer Träger in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu den ältesten Sozialeinrichtungen in der Stadt und der Umgebung. Als diakonische Einrichtung mit den Arbeitsfeldern Behindertenhilfe, Eingliederungshilfe und Bildung fördern und unterstützen wir Menschen mit und ohne Behinderung auf ihrem Weg in ein selbstbestimmtes Leben in der Gesellschaft.
Wir suchen Sie zum 15.07.2026 als
Jobangebot Kennziffer: 1491
in Teilzeit 30 Stunden für unseren Geschäftsbereich Arbeiten in unserer Werkstatt für behinderte Menschen in der Tagesgruppe Rostock, sachgrundbefristet bis 31.10.2026.
Mitwirkung bei:
- Unterstützung der Mitarbeiter der Fördergruppe bei der Durchführung heilpädagogischer Aufgaben (z.B. Anregung zu Kommunikation und sozialen Erfahrungen mit anderen Betreuten sowie Mitarbeitern; Förderung der kognitiven Fähigkeiten, Selbstständigkeit und lebenspraktischen Kompetenz)
- pflegerische Vollmaßnahmen (z.B. Waschen, Wickeln, Verabreichung von Mahlzeiten)
- Hilfestellung bei Toilettengängen, bei der Körperhygiene und bei der Einnahme von Mahlzeiten und Medikamenten
- Beschäftigungs- und kreativtherapeutische Angebote (Materialwahrnehmung, -veränderung und -gestaltung)
- Trainieren der Fähig- und Fertigkeiten zur Vorbereitung auf die Aufnahme in den Berufsbildungsbereich des Michaelwerkes
- Mitwirkung bei der individuellen Hilfeplanung durch Führen der Verlaufsdokumentation
- Mitwirkung bei der Aufrechterhaltung des QMS des Michaelwerkes
- verpflichtende Teilnahme an den Erst-Helfer-Schulungen
- Erfahrungen im handwerklich-technischen bzw. pädagogisch-sozialen Bereich
- eine Ausbildung als Heilerziehungshelfer oder eine andere vergleichbare Ausbildung
- sicherer Umgang mit PC und Standardsoftware
- Bereitschaft zur beruflichen Fort- und Weiterbildung
- Bereitschaft zu Schicht- und Wochenenddienst
- Bereitschaft zur Personenbeförderung
- gültiger PKW-Führerschein
- nach Möglichkeit Mitgliedschaft in einer Kirche der ACK
- Bereitschaft zur Teilnahme am Diakonie-Seminar
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gem. §§ 8a und 72a SGB VIII (Achtes Buch, Sozialgesetzbuch, Kinder- und Jugendhilfe) und gem. §§ 30a und 31 BZRG (Bundeszentralregistergesetz)