Informationen über das Kultusministerium Hessen, das Staatliche Schulamt für den Landkreis Bergstraße und den Odenwaldkreis sowie über die Schule, an der die Stelle ausgeschrieben ist, entnehmen Sie bitte den jeweiligen Internetauftritten.
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Grundschulen
- mindestens dreijährige erfolgreiche Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- Kenntnisse in Verwaltungs- und Schulrecht sowie im Bereich der Pflege der Lehrer- und Schülerdatenbank (LUSD)
- Kenntnisse aktueller pädagogischer Entwicklungen in der Schulform Grundschule, wie z.B. Ganztagsangebot, Hessischer Bildungs- und Erziehungsplan 0-10, kompetenzorientiertes Unterrichten und Lernen, Arbeit in multiprofessionellen Teams
- Fähigkeit und Bereitschaft zu konzeptioneller Arbeit, z.B. Weiterentwicklung des Schutzkonzepts und des Konzepts für die Flexible Eingangsphase
- Planungs- und Organisationskompetenz
- Teamfähigkeit, Konfliktlösekompetenz und Integrationsfähigkeit für ein wertschätzendes Miteinander in der Schulgemeinde
- Genderkompetenz und Kenntnis der diesbezüglichen Arbeits- und Rechtsgrundlagen
- Kommunikations- und Motivationsfähigkeit
- Beratungskompetenz in pädagogischen, organisatorischen und personellen Zusammenhängen
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" in der jeweils geltenden Fassung.
- allgemeine Schulverwaltungsaufgaben, wie z.B. Personalmanagement, Stunden- und Vertretungsplangestaltung, Datenverarbeitung und Budgetplanung
- aufgabenbezogene Steuerung der Organisations- und Verwaltungsprozesse nach den Prinzipien von Partizipation, Delegation, Transparenz und Effektivität
- Führung des schulischen Personals, Unterstützung dessen Arbeit und Förderung der professionellen Weiterentwicklung
- Konzeptarbeit, z.B. Weiterentwicklung des Ganztagskonzeptes
- Mitarbeit an der Gestaltung der Übergänge; Weiterentwicklung der Kooperation mit Kindertagesstätten, Grundschulen und weiterführenden Schulen im Sinne des Hessischen Bildungs- und Erziehungsplans für Kinder von 0 bis 10 Jahren
- Zusammenarbeit mit schulischen Gremien und außerschulischen Kooperationspartnern
Hier können sich darüber informieren, welche Vorteile Ihnen das Land Hessen als Arbeitgeber bietet: https://karriere.hessen.de/ihre-vorteile
Landesticket
Wichtige Anmerkungen:
Liegen Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen vor, so ist ihnen bei gleicher Eignung der Vorzug vor anderen Bewerberinnen und Bewerbern zu geben (Teilhaberichtlinien Abl. 8/13 S. 501 linke Spalte letzter Absatz Satz 1 und 2).
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
o Ihre derzeit zuständige Schulleiterin / Ihr derzeit zuständiger Schulleiter
o Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
o die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereichs für die zu besetzende Stelle
o die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte des Staatlichen Schulamtes für die zu besetzende Stelle
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z.B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Allgemeine Anmerkungen:
Bewerbungen auf die ausgeschriebene Stelle müssen neben einem Anschreiben die üblichen Unterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen sowie detaillierte Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen und Voraussetzungen umfassen. Ein Fortbildungsportfolio ohne einzelne Nachweise genügt.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrerbildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 8. Januar 2016 (ABl. S. 18) entsprechend.
Für elektronische Bewerbungen gelten die vorstehenden Regelungen unter folgenden Maßgaben:
Bei einer elektronischen Bewerbung um eine Beförderungsstelle sind die geforderten Unterlagen als eingescannte Dokumente als Anlagen hochzuladen. In diesem Fall entfällt die schriftliche Einreichung der Bewerbung bei der zuständigen Behörde. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die als eingescannte Dokumente hochgeladen wurden, in Papierform nachfordern.
Achten Sie unbedingt auf Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer). Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, bitten wir darum, diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.