Nach Berliner Landesrecht können wir nur einstellen:
Lehrerinnen und Lehrer, die einen Hochschulabschluss in Grundschulpädagogik und/oder ihre QTS-Qualifikation besitzen. Ohne diese Qualifikation können wir keine Stelle anbieten, unabhängig von der Erfahrung des Bewerbers. Qualifikationen wie TEFL- oder CELTA-Lehrer sind nicht ausreichend.
Erzieherinnen und Erzieher, die über eine Anerkennung als staatlich anerkannte Erzieher:in oder über einen gleichwertig anerkannten Abschluss verfügen, z.B.
- Sozialpädagogisches Fachpersonal wie staatlich anerkannte Sozialarbeiter:innen, staatlich anerkannte Diplom-Sozialpädagog:innen oder Diplom-Pädagog:innen
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Personen, die einen Quereinstieg durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf Grund eines verwandten pädagogischen Berufsabschluss erwägen
- Oder Personen mit gleichwertigen im Ausland erworbenen Abschlüssen mit Anerkennung durch das Land Berlin.
Ohne diese Qualifikation können wir keine Stelle anbieten, unabhängig von der Erfahrung des Bewerbers.