Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen
besetzt
zum nächstmöglichen Zeitpunkt
für die Dauer von 24 Monaten
im Regionalforstamt Münsterland
im Fachgebiet Zentrale Dienste
die Funktion
Sachbearbeitung
(w/m/d)
Der Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen betreut derzeit als Einheitsforstver-
waltung mit 15 in der Fläche zuständigen Regionalforstämtern als Dienstleister rund 298.000
ha privaten und kommunalen Waldbesitz und bewirtschaftet ca. 119.000 ha landeseigene
Waldflächen. Wald und Holz NRW ist ferner für die Wahrnehmung von hoheitlichen Aufga-
ben nach dem Landesforst- und Gemeinschaftswaldgesetz zuständig.
Die Ausschreibung richtet sich an Personen, die bisher noch nicht beim Land Nordrhein-
Westfalen beschäftigt waren.
Dienstort ist Münster.
Ihre Aufgabenschwerpunkte
- Bearbeitung forstlicher Ordnungswidrigkeiten nach dem Landesforstgesetz NRW
und dem OWiG
- Rechtliche Würdigung der Sachverhalte, Durchführung des vollständigen Verfahrens
bis hin zur Bescheiderstellung sowie Bearbeitung von Einsprüchen
- Digitalisierung durchgeführter forstlicher Maßnahmen in Natura-2000-/FFH-Gebie-
ten im Fachinformationssystem (FIS) des LANUK
- Abgleich und Kontrolle der in der Wildlife-App dargestellten Jagdbezirksgrenzen
- Beratung und Unterstützung von Behörden, Waldbesitzenden und des Revierdiens-
tes in Angelegenheiten der forstlichen Förderung
- Überwachung und Pflege des QUAM-Systems
- Erfassung und Auswertung von Daten, Kennzahlen und Ergebnissen (z. B. Audit-
Ergebnisse, Unfallzahlen, Abweichungen) zur Ableitung und Initiierung von Verbes-
serungsmaßnahmen im Regionalforstamt.
Ihr fachliches Anforderungsprofil:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Kauffrau/Kaufmann für Bürokommunikation
oder Büromanagement, Bürokauffrau/-kaufmann, Industriekauffrau/-kaufmann,
Groß- und Außenhandelskauffrau/-kaufmann, Verwaltungsfachangestellte/r,
Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte/r oder vergleichbar
- Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich verwaltungstechnischer Aufgaben sind wün-
schenswert
- sämtliche Arbeitszeugnisse mit mindestens der Note „gut“