Um Beratungsstellenleitung bei der Lohi zu werden, müssen Sie die Voraussetzungen des § 23 (3) StBerG erfüllen. Eine bisherige dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet des Einkommensteuerrechts in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden kann bereits ausreichen. Zum Beispiel als Steuerfachangestellte: r, Steuerfachwirt: in, Bilanzbuchhalter: in, ehemalige Finanzbeamt: in oder Steuersachbearbeiter: in. Ob Sie die Voraussetzungen erfüllen, prüfen wir anhand Ihrer Unterlagen.