- Angenehme Arbeitsatmosphäre
- Reinigung der Stationen und Patientenzimmer
- Reinigung der sanitären Einrichtungen
- Reinigung von Bereichen mit erhöhten Hygieneanforderungen (z.B. OP, Reinraum-Labor)
- Reinigung von Nebenbereichen (z.B. Ambulanzen, Funktionsbereiche, Büros)
- Erfahrung im Reinigungsdienst (gerne Krankenhausreinigung) von Vorteil
- Sorgfalt, auch bei Arbeiten mit zeitlichen Vorgaben
- Flexibilität zum Einsatz zu anderen Zeiten im Vertretungsfall
- Das Eintrittsdatum ist der nächst mögliche Zeitpunkt
- der Nachweis über einen vorliegenden Masernschutz ist erforderlich
- Vorab beantwortet gerne Ihre Fragen: Heike Marx, Leiterin Hauswirtschaft, Telefon +49(0)6781/66-4381
Bitte beachten Sie, dass für eine Tätigkeit in unseren Einrichtungen/ Kliniken folgende Nachweise erforderlich sind:
Masernschutz: Nach den Vorgaben des Masernschutzgesetzes (§ 20 IfSG) ist ein Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz (Impfung oder Immunität) vorzulegen (betrifft Personen, die nach 1970 geboren sind).
Polizeiliches Führungszeugnis: Für die Einstellung ist ein aktuelles erweitertes polizeiliches Führungszeugnis gemäß § 30a BZRG erforderlich.
Die Saarland-Heilstätten GmbH stellt als Gesundheitsdienstleister die spezialisierte Überregionale Zentrumsversorgung für das Saarland und Teile der Rheinland-Pfalz sicher und bietet vielen Fachkräften attraktive Arbeitsbedingungen. Bei der SHG-Gruppe, als medizinischer Leistungserbringer auf höchstem Niveau, nehmen Fortschritt und Innovation eine zentrale Rolle ein. Weitergehende Informationen bezüglich der Saarland-Heilstätten GmbH und den dazugehörigen Organisationen finden Sie auf unserer Webseite.