Bitte beachten Sie, dass wir keine unaufgeforderten Bewerbungen oder Kandidatenprofile von Personalvermittlungen oder -dienstleistern berücksichtigen. Eingesandte Profile – auch per E-Mail – gelten als nicht beauftragt und begründen keinen Vergütungsanspruch - auch dann nicht, wenn es zu einer Einstellung kommt. Eine Vermittlungsprovision wird nur auf Grundlage einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung fällig.