Bei der Justizvollzugsanstalt Herford ist eine zunächst auf zwei Jahre befristete Vollzeitstelle als Busfahrer/in zu besetzen. Die Stelle ist der Entgeltgruppe 5 TV-L zugeordnet. Bei Vorliegen der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen besteht zudem die Möglichkeit einer späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf in der Laufbahn des Allgemeinen Vollzugsdienstes (Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt).
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 39,83 Stunden. Der Arbeitszeitrahmen erstreckt sich grundsätzlich auf die Tage von Montag bis Freitag in der Zeit von 5:30 Uhr bis 18:30 Uhr. Der überwiegende Teil der Arbeitszeit ist dabei an den Tagen Dienstag und Donnerstag (jeweils ca. 5:30 Uhr bis 18:30 Uhr) sowie Freitag (ca. 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr) zu leisten.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
- das Führen des Gefangenentransportomnibusses
- die Überprüfung des ordnungsgemäßen Zustands sowie der Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs vor Fahrtantritt
- das Führen des Fahrten- sowie des Nachsendebuchs
- das Verwalten und das Dokumentieren des Gepäcks in den Anstalten sowie das Be- und Entladen des Fahrzeugs
- während der Beifahrerzeit Pflege des Kontakts zu anderen Umläufen und den Anstalten
- gegebenenfalls die Wagenpflege inklusive des Führens des Buchwerks
- gegebenenfalls die Verantwortung für das Beladen des Lkw mit der für den Wäschetransport am Dienstag vorgesehenen Wäsche übernehmen
Die/der Mitarbeiter/in verfügt über
- eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse D
- wünschenswert wäre zusätzlich eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse C
Die/der Mitarbeiter/in
- besitzt eine sehr gute Team- und Kommunikationsfähigkeit
- verfügt über Einsatzbereitschaft und Belastbarkeit
- erklärt sich zu flexiblen Arbeitszeiten bereit
- ist konfliktfähig, zuverlässig und verschwiegen
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit einem aussagekräftigen Anschreiben, einem lückenlosen tabellarischen Lebenslauf sowie den nachstehenden Unterlagen:
- Nachweise der beruflichen Qualifikationen
- Nachweis über den Besitz der Führerscheinklasse D und ggf. C
- Arbeitszeugnisse über bisherige Beschäftigungen seit der Schulentlassung
- Erklärung über Schulden
- Erklärung über Straftaten
- Einverständniserklärung zur Akteneinsicht
- Einverständniserklärung zur Einholung von Auskünften nach § 41 Abs. 1 Nr. 1 BZRG
- Einverständniserklärung zur Aufbewahrung der Unterlagen
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgaben des Landesgleichstellungsgesetztes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen von Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.