Als Mitglied des Verwaltungsvorstands übernehmen Sie die verantwortungsvolle Leitung und strategische Steuerung des LVR-Dezernats Digitalisierung, IT-Steuerung, Mobilität und technische Innovation. In Ihrem Zuständigkeitsbereich steuern Sie die strategische Weiterentwicklung zentraler Zukunftsfelder und treiben innovative Lösungen für eine moderne, leistungsfähige Verwaltung voran. Sie verbinden technologischen Fortschritt mit gesellschaftlicher Verantwortung und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung des LVR.
Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Digitalisierung: Sie verantworten die strategische Ausrichtung der Digitalisierung im LVR und stellen deren nachhaltige Umsetzung sicher. Dabei steuern Sie die Potenziale der Automatisierung und der Künstlichen Intelligenz zur Weiterentwicklung der Leistungen des LVR und im Sinne einer modernen Arbeitswelt.
IT-Gesamtsteuerung des LVR: Sie bündeln und steuern die IT-Vorhaben im LVR und übernehmen die IT-Gesamtsteuerung mit dem Ziel einer leistungsfähigen, sicheren und wirtschaftlichen IT. Dabei kommt Ihnen im Hinblick auf das Erzielen einer Digitalisierungsrendite (Return on Invest) eine steuernde Funktion zu.
Verwaltungsseitige Steuerung des Eigenbetriebs LVR-Infokom: LVR-Infokom ist der IT-Dienstleister des LVR und wird ab dem 01.11.2026 organisatorisch dem Dezernat 6 angegliedert. Als wie ein Eigenbetrieb geführte Einrichtung versorgt LVR-InfoKom den gesamten Verband sowie weitere Kund*innen mit IT-Services, die sich auf das gesamte Leistungsspektrum im IT-Umfeld erstrecken.
Mobilität: Sie steuern und entwickeln die strategische Richtung für zukunftsfähige Mobilitätslösungen im LVR weiter und verantworten deren nachhaltige Umsetzung in den vielfältigen Aufgabenfeldern des LVR.
Technische Innovation: Mit Blick auf technologische Entwicklungen initiieren und steuern Sie die Prüfung von Innovationspotenzialen sowie deren wirtschaftliche Bewertung. Sie schaffen auch durch die Vermittlung digitaler Kompetenzen die Voraussetzungen dafür, neue Technologien gezielt zu erschließen und nutzbar zu machen – als strategischen Hebel für Fortschritt und Effizienz.
Sie wirken aktiv an der Gesamtstrategie des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) mit und repräsentieren Ihren Geschäftsbereich gegenüber Politik, Öffentlichkeit und relevanten Partnerinstitutionen.
Die Landesrätinnen/Landesräte (m/w/d) werden durch die Landschaftsversammlung Rheinland gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. Eine Änderung des Aufgabenbereiches der Dezernatsleitung bleibt vorbehalten. Die Anstellung erfolgt als Beamt*in auf Zeit für die Dauer von acht Jahren (Wahlbeamt*in). Diese Ausschreibung erfolgt gemäß § 20 Abs. 2 Landschaftsverbandsordnung (LVerbO).