Der /die Querschnittsmitarbeiter/in schult und berät sowohl Familienangehörige, die ehrenamtlich als Betreuer/innen tätig sind, als auch engagierte familienfremde ehrenamtliche Betreuer/innen sowie Interessent/innen an einer solchen Tätigkeit. Zudem informieren und schulen Sie Einzelpersonen wie auch Angehörige von Institutionen zum Themenbereich der ehrenamtlichen rechtlichen Betreuung sowie zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und zu formalen Aspekten einer Patientenverfügung. Sie sind in Netzwerken engagiert und kooperieren in der Interessengemeinschaft der Berliner Betreuungsvereine. Sie stehen in fachlichem Kontakt mit Gerichten und Betreuungsbehörden sowie weiteren Institutionen und Fachkreisen.
Der Betreuer / die Betreuerin vertritt den Betreuten gerichtlich und außergerichtlich unter Wahrung der Besprechungspflicht in den von den Betreuungsgerichten festgelegten Aufgabenkreisen (z.B. Vermögenssorge, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitssorge, Behördenangelegenheiten, etc.).