Unser Hilfesystem stellt ein ambulantes Angebot der Eingliederungshilfe gemäß § 113 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX dar. Die Betreuung ist über ein Bezugsbetreuungssystem organisiert und unterstützt die Betreuten in ihrer Teilhabe an der Gesellschaft.
Insbesondere wird die Klientel in folgenden Bereichen unterstützt und verselbstständigt: