Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die Lauterbornschule ist eine Grundschule der Stadt Offenbach im Ortsteil Lauterborn. Die Lauterbornschule ist Internet -ABC-Schule und seit 2025 im Startchancenprogramm aufgenommen.
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Konrektorin / eines Konrektors sind in entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahlempfehlungen.
Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
- der Erlass über die Besetzung von Funktionsstellen (Abl. 1/2002),
- regelmäßige Vorspannveröffentlichung zu den Stellenausschreibungen auf der Internetseite des Hessischen Kultusministeriums, insbesondere die allgemeinen Anforderungen und Kompetenzen für Bewerberinnen und Bewerber für Funktionsstellen
- der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung
Die Wahrnehmung von Aufgaben erfolgt aufgrund des Geschäftsverteilungsplans und beinhaltet besonders
- Zusammenarbeit im Leitungsteam, Übernahme eigenverantwortlicher Leitungsaufgaben.
- Beratungstätigkeiten in der Arbeit mit Eltern, Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern.
- Entwicklung und Fortschreibung pädagogischer Konzepte, sowie die Leitung von Steuergruppen.
- Organisation und Einteilung der Arbeitsgemeinschaften sowie Kooperation mit dem Träger der Nachmittagsbetreuung und außerschulischen Institutionen (Horten, Vereinen...).
- Umsetzung des Bildungs- und Erziehungsplans sowie der Bildungsstandards.
- Unterstützung in der Weiterentwicklung des Schulprogramms.
- Unterstützung in der Durchführung administrativer Aufgaben der Schule (u.a. Verwaltungsarbeit mit der LUSD sowie mit PPB, Stundenplansoftware)
- Mitgestaltung des Stunden- und Vertretungsplans von Lehrkräften auch in Kooperation mit dem Beratungs- Lind Förderzentrum
- Vertretung der Schulleiterin in allen Aufgabenbereichen bei Abwesenheit
- Verwaltung und Organisation des Schulbetriebs einer Grundschule (in Abstimmung mit der Schulleiterin/dem Schulleiter)
- Verwaltung, Konzeptionierung und Organisation des Ganztags
- Organisation der Übergänge und Einschulungen in Zusammenarbeit mit den Kitas
- Organisation der Übergänge in die weiterführenden Schulen
- Kooperation mit außerschulischen Partnern und weitere Vernetzung mit dem regionalen Umfeld
- Mitarbeit bei der zielorientierten Prozesssteuerung und Evaluation von Schulentwicklungsvorhaben und Weiterentwicklung des Schulprogramms
Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen werden vorausgesetzt:
- Lehramt an Grundschulen
- Bewährung im Statusamt
- Teilnahme an mindestens einer Fortbildung der Qualifizierungsreihe für Schulleiterinnen und Schulleiter oder einer vergleichbaren Weiterbildung
- Im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung nachgewiesene Erfahrung in Schulleitungstätigkeiten
Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen sind erwünscht:
- Kenntnis vom Schulverwaltungsprogramm LUSD, nachgewiesen im Rahmen einer dienstlichen Beurteilung
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Beratungs- und Kommunikations-, sowie Konfliktfähigkeit gegenüber allen Mitgliedern der Schulgemeinde
- Erfahrung als Mentorin/Mentor für LiV
- Bereitschaft zur Repräsentation der Schule
- Erfahrung im Erstellen von Stunden- und Aufsichtsplänen sowie der Organisation von Vertretungsunterricht
- Belastbarkeit und ein differenziertes und klares Rollenbewusstsein, gepaart mit einer ausgeprägten Konflikt- und Integrationsfähigkeit (Teamfähigkeit und Empathie)
- Erfahrungen im Unterrichten von Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund sowie Kommunikationsfähigkeit und interkulturelle Kompetenz für den Umgang mit Familien unterschiedlicher kultureller Herkunft
- Sichere Kenntnisse der schul- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen
- Erfahrungen in der Mitarbeit in Steuergruppen und in der Schulentwicklung
Leistungs- und Befähigungsmerkmale, die als besonders relevant angesehen werden:
- hohe Medienkompetenz: Beinhaltet u.a. die Fortführung und Pflege der Schulhomepage über den Bildungsserver und des Schulportals Hessen, sowie deren weitere Implementierung
- Umsetzung schulischer Vorhaben und Projekte
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Pflicht- Lind Verantwortungsbewusstsein
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).