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Was gilt es zu beachten?
Allgemein
Zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Postalisch
eingehende Bewerbungen werden nicht zurückgesendet. Wir weisen vorsorglich darauf hin,
dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungs-
kosten) nicht erstattet werden.
Gleichstellung
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des
Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewer-
ber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähi-
gung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksich-
tigt.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehin-
derter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend der gesetz-
lichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, un-
abhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller
Identität.
Datenschutz
Ihre Bewerbungsdaten werden entsprechend der DSGVO und dem Thüringer Datenschutzge-
setz verarbeitet. Weitere Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten entnehmen
Sie bitte den auf unserer Homepage (Rubrik: Stellenausschreibung) hinterlegten Hinweisen
zur Datenverarbeitung.
Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbei-
tung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadt Gotha im Rahmen des Ausschreibungs-
verfahrens (Zweck der Verarbeitung) und bestätigen zugleich die Kenntnisnahme unserer Hin-
weise zur Datenverarbeitung. Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, allerdings führt
dies zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Bitte beachten Sie, dass Ihre Daten beim