Rahmen der Befristung: Es handelt sich um eine Beschäftigung im Rahmen einer Elternzeitvertretung. Die Stelle ist aus sachlichem Grund nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz befristet und endet mit Ablauf der Vertretungszeit von vsl. einem Jahr.
Sofern sich im Verlauf der Zusammenarbeit Möglichkeiten ergeben, prüfen wir eine Weiterbeschäftigung im Rahmen freier Stellen im Bundesverband.
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