Mit seinen knapp 740 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Thüringer Landesverwaltungsamt eine moderne Koordinierungs- und Mittelbehörde des Freistaats Thüringen. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist mit seinen fünf Standorten (Suhl, Gera, Meiningen, Weimar und Sondershausen) über den Freistaat hinweg überregional präsent. Der Hauptsitz unserer Behörde befindet sich im Gebäudekomplex am Jorge-Semprún-Platz im Zentrum der Kulturstadt Weimar mit ihren 65.000 Einwohnern.
Wir suchen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Referenten/innen (m/w/d) in der Bauleitplanung
Das Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine moderne Behörde. Unser Amt nimmt aus den verschiedensten Fachbereichen der Thüringer Ministerien Aufgaben der Fach- und Rechtsaufsicht, des Verwaltungsvollzugs und im Zuwendungsbereich wahr. Wir bieten Ihnen ein zukunftssicheres Tätigkeitsfeld.
Zur Verstärkung unseres Teams im Referat 224 „Raumordnung, Bauleitplanung“ am Dienstort Weimar stellen wir zwei Referenten/innen (m/w/d) ein.
Prüfen und Entscheiden über die Genehmigung von Flächennutzungsplänen aller Gemeinden sowie von Bebauungsplänen der kreisfreien Städte, und Großen kreisangehörigen Städte
Prüfen und Entscheiden zu angezeigten Satzungen nach dem BauGB und der ThürBO der kreisfreien Städte und Großen Kreisstädte sowie von Anträgen der Landratsämter als Genehmigungsbehörden auf Verlängerung der Genehmigungsfrist für einen Bebauungsplan einer kreisangehörigen Gemeinde
Verfassen von Stellungnahmen zu Flächennutzungsplanentwürfen, zu Bebauungsplanentwürfen und zu Satzungsentwürfen nach dem BauGB und der ThürBO im Rahmen der Beteiligung des TLVwA als Träger öffentlicher Belange
Verfassen von Stellungnahmen zu kommunalen Entwicklungskonzepten, zu Landtagsangelegenheiten (Petitionen, Anfragen) und zu Bürgeranliegen sowie Zuarbeit zu Widersprüchen und Klagen im Bauplanungsrecht
Wahrnehmung der Aufsicht gegenüber den Landratsämtern im Bereich der Bauleitplanung, Beratung der Landratsämter und Gemeinden zur Bauleitplanung
flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten ohne Kernzeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung
eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, welche die eigenverantwortliche Gestaltung des Arbeitsbereiches ermöglicht
bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen eine Vergütung nach Entgeltgruppe 13 TV-L
- der Dienstposten ist mit der Besoldungsgruppe A 14 der Anlage 1 zum ThürBesG bewertet; eine mögliche Einstellung/Übertragung richtet sich nach den beamtenrechtlichen Voraussetzungen. (Hinweis: Mit der Auswahlentscheidung zur Besetzung des Dienstpostens wird kein Anspruch auf eine spätere Beförderung begründet; die Frage einer Beförderung wird in einem gesonderten Auswahlverfahren getroffen)
-
fachliche und persönliche Entwicklung durch Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen
- 30 Tage Urlaub im Jahr
erforderlich:
ein abgeschlossenes Master- oder Diplomstudium in den Studienbereichen Geografie, Städtebau, Stadt- und Raumplanung, Urbanistik oder Stadt- und Regionalplanung oder
- die Laufbahnbefähigung für den höheren technischen Dienst aus den o. g. Studienbereichen
wünschenswert:
durch eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis nachgewiesene/s
- Zusammenarbeit und teamorientiertes Verhalten
- Kommunikations- und Informationsverhalten
- Qualität und Verwertbarkeit des Arbeitsergebnisses
- Selbstständigkeit und Initiative
- Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit
- Verantwortungsbereitschaft
- Auffassungsgabe und Beweglichkeit des Denkens
- Urteilsfähigkeit und Entschlusskraft
- schriftliches Ausdrucksvermögen
das Sachgebiet betreffende Fachkenntnisse (u.a. planungsrechtliche Kenntnisse u.a im Bereich Bauleitplanung, GIS)
amtsangemessenes Auftreten
Bewerber/innen, die ihre Ausbildung bzw. ihr Studium noch nicht beendet haben, können im Verfahren berücksichtigt werden, wenn die o. g. erforderliche Qualifikation zum Zeitpunkt der Auswahlentscheidung vorliegt.
Für Bewerber/innen, die bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, wird um Übersendung einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte mit Angabe der personalaktenführenden Stelle gebeten.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 30. September 2026 online
Für Ihre Bewerbung bei uns bitten wir um folgende Unterlagen:
- Bewerbungsanschreiben und tabellarischer Lebenslauf,
- Nachweis über den Berufs- bzw. Studienabschluss und sonstige Qualifizierungen sowie
- aktuelles Arbeitszeugnis bzw. dienstliche Beurteilungen
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (bei Vollzeitbeschäftigung). Der Dienstposten ist grundsätzlich für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Inwieweit dem Teilzeitwunsch, insbesondere im Hinblick auf Lage und Umfang der Teilzeit entsprochen werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen.
Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen besonders berücksichtigt.
Diese Ausschreibung richtet sich an Menschen aller Geschlechter. Das Thüringer Landesverwaltungsamt fördert aktiv die berufliche Gleichstellung nach dem Thüringer Gleichstellungsgesetz. Daher werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung bei Vorliegen einer Unterrepräsentanz Bewerber des entsprechenden Geschlechts bevorzugt. Bezüglich dieser Stelle fordern wir deshalb Männer ausdrücklich auf, sich zu bewerben.
Haben Sie noch Fragen zur Bewerbung?
Dann steht Ihnen Herr Enders unter der Telefonnummer 0361/57 332 1728 zur Verfügung.
Informationen zum Datenschutz:
Ihre Bewerbungsdaten werden im Einklang mit der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch das TLVwA im Rahmen des Ausschreibungs-/Auswahlverfahrens. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen ist ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beizufügen. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.