Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Konrektorin einer Grundschule mit 81
bis zu 180 Schülerinnen und Schülern sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt
und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahlempfehlungen. Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz,
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter,
- der Erlass über die Besetzung von Funktionsstellen (Abl. 1/2020) und
- der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung.
Zuständigkeitsbereiche
- Koordination der pädagogischen, organisatorischen und konzeptionellen Ausgestaltung des Ganztags
- Mitgestaltung von Schulentwicklungsprozessen in der Rolle der stellv. Schulleitung
- Administration der Lehrer- und Schüler -Datenbank (LUSD)
- Mitverantwortung bei der Budgetverwaltung im Rahmen des kleinen Schulbudgets
- Organisation des Vertretungsunterrichts und Weiterentwicklung des Vertretungskonzeptes
A: Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen werden vorausgesetzt:
B: Nachfolgende Qualifikationen und Kompetenzen sind erwünscht:
- umfassende pädagogische Kompetenz
- Teamfähigkeit
- Interkulturelle- und Genderkompetenz
- Komnnunikations- und Beratungskompetenz im Hinblick auf vertrauensvolle Zusammenarbeit in der Schulgemeinde
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
Wegen der Unterrepräsentanz von Frauen in Funktionsstellen des hessischen Schuldienstes werden weibliche Lehrkräfte besonders aufgefordert, sich um die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle zu bewerben. Bei der ausgeschriebenen Funktionsstelle besteht aufgrund der jeweiligen Frauenförder- und Gleichstellungspläne eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils.