Masern-Immunitätsnachweis: Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund gesetzlicher Regelungen nur Bewerber:innen einstellen können, die über eine Immunität gegen Masern verfügen. Der entsprechende Nachweis muss von Ihnen vorgelegt werden.
Schwerbehinderte Bewerber und Bewerberinnen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Qualifikation bevorzugt berücksichtigt. Die Bewerbungskosten werden entsprechend geltender Regeln des Landes Mecklenburg-Vorpommern nicht übernommen.