Für unser engagiertes Team suchen wir einen Sozialarbeiter (m/w/d), der mit Empathie und Fachwissen Familien in herausfordernden Lebenssituationen unterstützt. In dieser abwechslungsreichen und sinnstiftenden Tätigkeit beraten Sie Menschen vor allem in schwierigen Fragen rund um Partnerschaft, Trennung und Scheidung. Dabei liegt der Fokus auf der Beratung zum Umgangs- und Sorgerecht. Sie helfen, zwischen Elternteilen zu vermitteln und tragen so aktiv zum Kindeswohl bei. Ihre Arbeit ermöglicht es, Konflikte zu lösen und stabile, faire Regelungen für das Wohl des Kindes zu schaffen.
Zur Verstärkung unseres Amtes für Kinder- und Jugendhilfe suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine sozialpädagogische Fachkraft für eine Krankheitsvertretung. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe S 14 TVöD SuE .
Das sind Ihre Aufgaben
- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, § 17 SGB VIII
- Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, §18 SGB VIII
- Gewährung von Hilfen zur Erziehung, §§ 27 ff. SGB VIII
- Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII
- Durchführung von Inobhutnahmen und Mitwirkung im Verfahren vor dem Familiengericht gemäß § 42 SGB VIII
- Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Jugendhilfe
- Moderation, Steuerung und Überprüfung des Hilfeplanprozesses (§ 36 SGB VIII), ggf. Durchführung von begleiteten Umgängen
Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren in Fragen des Umgangs- und Sorgerechtes
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Das bringen Sie mit
- zum Zeitpunkt der Einstellung im ersten Quartal des Jahres 2026 abgeschlossenes Studium zum Sozialpädagogen (m/w/d) oder Sozialarbeiter (m/w/d) (Diplom/FH oder B.A. mit staatlicher Anerkennung) oder Master bzw. Diplom-Pädagoge (m/w/d) in der Studien- oder Fachrichtung Sozialpädagogik
- sehr gute Kenntnisse SGB VIII, BGB (Familienrecht) und FamFG; Grundkenntnisse in den weiteren SGB
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- hohes Maß an Sozialkompetenz
- Kosten- und Verantwortungsbewusstsein
- Beherrschung verschiedener Methoden der Gesprächsführung
- anwendungssicherer Umgang mit MS Word und MS Outlook
- Besitz des Führerscheines für PKW und die Bereitschaft Dienst-Kfz zu führen
- Einverständnis zur Ausübung des Rufbereitschaftsdienstes des Amtes für Kinder- und Jugendhilfe
Vorlage des Führungszeugnisses gem. § 30 Abs. 5 BZRG
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Zusätzliche Informationen zu dieser Stelle:
- pro Kalenderjahr bis zu 2 Regenerationstage
- SuE Zulage