Das Bundesamt für Soziale Sicherung ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit über 750 Beschäftigten. Es führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren Sozialversicherungsträger und leistet als Verwaltungsbehörde für den Gesundheitsfonds einen Beitrag zur Rechtsstaatlichkeit und finanziellen Stabilität zum Wohle der Versicherten. Als Bundesoberbehörde bietet das Bundesamt für Soziale Sicherung seinen Beschäftigten ab-wechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeiten in einem familienfreundlichen Arbeitsumfeld mit besonderer Beachtung der Work-Life-Balance und vielfältigen Fortbildungs- und Entwicklungsmöglichkeiten.
- Vertragsarten: Teilzeit,Vollzeit
- Sinnvolle Aufgaben: Wir leisten gemeinsam einen wichtigen Beitrag für die Stabilität der Sozialversicherungssysteme
- Zeit- und ortsflexible Arbeit (bis zu 60 % Home-Office) und familienfreundliche Arbeitsbedingungen
- Gutes Miteinander im Team und wertschätzendes Arbeitsklima
- Systematisches Onboarding und Mentoring
- Attraktives betriebliches Gesundheitsmanagement (u. a. diverse kostenfreie Kursangebote; Gesundheits-und Präventionstage)
- Moderne Arbeitsplätze sowie Co-Working-Space
- Vielfältige Entwicklungsperspektiven und individuelle Fort- und Weiterbildung
- Zuschuss zum Deutschlandticket und hervorragende ÖPNV-Anbindung (UN - Campus/ Ollenhauerstr.)
- Klärung von rechtlichen Grundsatzfragen des Finanzausgleichs und seiner Steuerung
- Fertigung von Stellungnahmen zu Gesetz- und Verordnungsgebungsverfahren
- Prüfung sowie Fertigung von Bescheid- und Vertragsentwürfen
- Erarbeitung von Verfahrenskonzepten und Bekanntgabe-Entwürfen
- Bearbeitung von Rechts- und Verfahrensfragen der Vermögensverwaltung (einschl. Geldanlage und Zahlungsverkehr), der Leistungsverwaltung sowie der Finanzierung und des Datenschutzes und der Informationssicherheit für die vom Ausgleichsfonds eingesetzten elektronischen Verfahren, insbesondere:
- Identifikation rechtlicher Anforderungen für die Weiterentwicklung der Anlagenrichtlinie, der Kassenordnung und weiterer hausinterner Regularien
- Erstellung von Gutachten zu Einzelfragen der Vermögensverwaltung
- Mitarbeit, Beratung und Unterstützung der Kolleginnen und Kollegen in den jeweiligen Aufgabenbereichen des Referats
- Erstes und zweites juristisches Staatsexamen
- Kenntnisse über das Recht der Finanzierung und das Haushaltsrecht der Sozialversicherung, des Datenschutz- und Bankrechts
- Berufspraktische Erfahrungen im Banken- oder Haushaltswesen
- sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- hohes Maß an Eigeninitiative, Verantwortungsbewusstsein, Belastbarkeit und Flexibilität
- ausgeprägte Fähigkeit, adressatengerecht zu kommunizieren und Verhandlungsgeschick
- ausgeprägte Fähigkeit zu selbständigem, strukturiertem Arbeiten
- ausgeprägte Teamfähigkeit
- Interesse am Umgang mit Zahlen
Wir wertschätzen Vielfalt und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer und sozialer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität, körperlichen Merkmalen oder Familienstand. Gemäß Ziffer 4.1 der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30. Juli 2004 ist Personal für besonders korruptionsgefährdete Dienstposten mit besonderer Sorgfalt auszuwählen. Da es sich hier um einen solchen Dienstposten handelt, sind nur Bewerbende geeignet, die in „geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen“ leben und dadurch die nötige wirtschaftliche Unabhängigkeit und Unparteilichkeit aufweisen. Die Abgabe einer Erklärung zum Vorliegen geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse ist daher notwendig. Weitere Informationen über das Bundesamt für Soziale Sicherung finden Sie hier. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.