Sie besitzen ein Mindestmaß an gesundheitlicher Eignung und körperlicher Belastbarkeit und Ihnen sind nachfolgende Tätigkeiten ausnahmslos möglich:
- tägliches mehrfaches Heben, ohne Hilfsmittel, von Lasten über 5 bis 10 Kilogramm, vereinzelt bis 20 Kilogramm,
- wiederholtes Heben von Speisesaalstühlen zwecks Reinigungsarbeiten auf beziehungsweise von Tischen,
- wiederholtes Bücken und Strecken,
- überwiegend stehende Tätigkeiten,
- Durchführung von Arbeiten unter Zwangshaltung sowie Arbeiten mit Rotationsbewegungen des Kopfes, körperliche Belastung durch Arbeiten in Räumen mit unterschiedlichen Temperaturen (-20°C bis +35°C), Lärm, Feuchtigkeit und Geruch,
- Umgang mit heißen (über 70°C) und kalten (unter -18°C) Produkten,
- Arbeiten mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.
Eine Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tatsächlichen Anforderungen.
Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen, hinsichtlich der Erfüllung der Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen mit Migrationshintergrund.
Bei dem genannten Besetzungsdatum handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. ändern kann.