Bei dem/der Tiefbau-Facharbeiter/in ist der Unterschied zum klassischen Straßenbauer/in oder Rohrleitungsbauer/in die verkürzte Lehrzeit. Im Anschluss besteht die Möglichkeit die Ausbildung um ein Jahr zu verlängern und die Gesellenprüfung für Straßenbauer/in oder Rohrleitungsbauer/in zu absolvieren. Nach zwei Jahren kann nach erfolgreichen Ablegen der Prüfung bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden.
Wir legen großen Wert darauf, dass jede/r Auszubildende/r eine umfassende Lehrzeit absolvieren kann. Entsprechend gehen wir auch miteinander um: Partnerschaftlich, freundlich und respektvoll.
Vom klassischen Straßenbau, der Bau von Staatsstraßen oder Verbindungsstraßen, die Erschließung von Baugebieten, der Bau von Kanalanlagen, Umlegen und Erneuern von Wegen, Erstellen von Außenanlagen und Plätzen und die Reparatur von Wasserleitungen, sowie vieles mehr.