Für die Besetzung des Dienstpostens steht eine Planstelle Besoldungsgruppe A 12 Bundesbesoldungsordnung zur Verfügung. Für eine Versetzung in den Bundesdienst dürfen Sie das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen. Bei gleicher Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Bundesgleichstellungsgesetzes vorrangig berücksichtigt.
Menschen mit Behinderungen werden nach Maßgabe des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) und der Bundespolizei-Inklusionsvereinbarung (BIV) bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Bei uns zählt, was Sie können - unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Identität.