Kita Regenbogen, Tempelhof-Schöneberg
30 Std./W.
ab sofort
nach Allgemeinen Arbeitsvertragsbedingungen (AVB) der Orte für Kinder GmbH
Die Kita Regenbogen in Steglitz ist eine Einrichtung der Orte für Kinder GmbH, einem der größten Kitaträger in Berlin. In unserer Kita betreuen wir aktuell ca 80 Kinder.
- Sie unterstützen bei der Essens- und Getränkeversorgung.
- Sie verfügen über Erfahrung im Umgang mit einem Konvektomaten. Die Beilagen kochen Sie frisch.
- Sie sind zuständig für Kontrolle des Warenlagers und Bestellungen.
- Küchenreinigung gehört zu Ihren täglichen Aufgaben.
- Sie sind für die Umsetzung aller für den Küchenbereich geltenden Bestimmungen und Gesetzte (HACCP, Infektionsschutzgesetz, Hygieneplan etc.) verantwortlich.
- Kenntnisse im Küchen- und Wirtschaftsbereich (erforderlich)
- Erfahrung in einer Großküche, bzw. mit Zubereitung von Kindergerichten (wünschenswert)
- Masernimpfung & erweitertes Führungszeugniss (erforderlich)
- gute Organisation der eigenen Arbeit und strukturiertes, ressourcenorientiertes Handeln
- gute kommunikative Fähigkeiten auf Deutsch und Teamarbeit
- empathisches Auftreten den Mitarbeitenden, Eltern und Kindern gegenüber
- breites Spektrum an Aufgaben & täglich wechselnde Gerichte
- professionelle Einarbeitung
- 30 Tage Urlaub und 2 arbeitsfreie Tage an Heiligabend und Silvester
- betriebliche Altersvorsorge und betriebliche Krankenzusatzversicherung
- kostenfreie Fort- und Weiterbildungen
- kostenfreie monatliche Massagen am Arbeitsplatz
- Zuschuss zum Firmenticket für Berlin / Brandenburg oder zum Deutschlandticket
- einen sicheren Arbeitsplatz bei einem großen Kitaträger
- freundliche Arbeitsatmosphäre
Die Stelle ist als Krankheitsvertretung befristet.
Senden Sie uns bitte Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an [email protected].
Vielen Dank!
Wir freuen uns darauf, Sie kennen zu lernen!
Hinweis: Nicht mehr benötigte Unterlagen werden nach zwei Monaten vernichtet. Bitte haben Sie Verständnis, dass anfallende Kosten (z. B. für Bewerbungsmappen, Rückversand der Mappen oder Fahrtkosten) nicht übernommen werden können.