Bei dem genannten geplanten Besetzungsdatum bzw. dem genannten Datum zum "Beginn der Tätigkeit"
handelt es sich um einen Termin, der sich bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf.
ändern kann.
Die Eingruppierung erfolgt unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur
vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen
Anforderungen.
Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb
besonders Bewerbungen von Frauen.
Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir
ausdrücklich Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen; hinsichtlich der Erfüllung der
Ausschreibungsvoraussetzungen erfolgt eine individuelle Betrachtung.
Die Bundeswehr unterstützt die Ziele des Nationalen Integrationsplans und begrüßt Bewerbungen von
Menschen mit Migrationshintergrund.