Für fachliche Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Müseler (0331/97997 - 8300).
Bei ausländischen Abschlüssen benötigen wir eine Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen unter www.kmk.org/zab.
Sofern wir Sie noch nicht direkt in ein Beamtenverhältnis berufen können, ist eine unbefristete Einstellung als Tarifbeschäftigte/Tarifbeschäftigter vorgesehen, die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 14 bis 15 TVöD (je nach Qualifizierung).
Für eine Berufung in ein Beamtenverhältnis oder eine Versetzung in den Bundesdienst dürfen Sie grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Der Arbeitsplatz ist für eine Besetzung mit Teilzeitbeschäftigten grundsätzlich geeignet.
Sicherheit kennt keine Unterschiede - Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
Die Bundespolizei setzt sich für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen ein. Daher werden Menschen mit einer Behinderung bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Es wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
GEMEINSAM sind wir die BUNDESPOLIZEI - Egal ob Frau oder Mann, wir schätzen alle unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und freuen uns, wenn noch mehr Frauen unser Team verstärken. Aus diesem Grund freuen wir uns insbesondere über Bewerbungen von Frauen, die wir bei gleicher Eignung in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt berücksichtigen.