Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten sucht zum schnellstmöglichen Zeitpunkt (frühestens zum 15.07.2026), eine/n Koordinator/in für den Bereich Social Media in der Geschäftsstelle. Die Stelle wird (bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen) nach Entgeltgruppe E11 TV-L vergütet und ist vorerst bis zum 31.12.2026 befristet. Eine dauerhafte Zusammenarbeit wird angestrebt. Die Stelle ist sowohl für eine Vollzeit- als auch für eine Teilzeitbeschäftigung bis 75% geeignet. Der Arbeitsort ist Oranienburg.
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten hat ein aufgeschlossenes und höchst engagiertes Team, das sich den wichtigen Aufgaben von Geschichtsaufarbeitung und der Pflege der Erinnerungskultur im Land Brandenburg mit großer persönlicher Motivation widmet. Gleichzeitig bieten wir die üblichen Sozialleistungen des Öffentlichen Dienstes und verbessern durch interne Regelungen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zu Ihren Aufgaben zählen
strategischer Ausbau und Konzeption der Social Media Präsenz der Stiftung
Projekt- und Prozessplanung für die Content-Produktion: Konzeption, Erstellung, Planung und Veröffentlichung von zielgruppengerechtem Content (z.B. Text, Bild, Video, Kurzvideos/Reels) für die verschiedenen Social Media Kanäle
Community-Management: Monitoring, Moderation, Beantwortung von Fragen/Anregungen
Analyse von Reichweite, Interaktionen und Performance-Kennzahlen der Social Media Kanäle
Sicherstellung der Einhaltung von Datenschutz (DSGVO), Urheberrecht und Impressumspflicht
Schulung der Beauftragten Social Media der Standorte zur Erstellung von Inhalten und Benutzung von Vorlagen für Social Media Beiträge.
Ihre Vorteile:
Vergütung nach TV‑L, Entgeltgruppe E11 (bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen) inkl. Stufenaufstieg und Jahressonderzahlung
30 Tage Urlaub/Jahr (bei 5‑Tage‑Woche) plus 24. und 31. Dezember arbeitsfrei
flexible Arbeitszeiten und Modelle; Ausgleich von Mehrarbeit durch Freizeit
sicherer Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst und betriebliche Altersvorsorge
Zusammenarbeit in einem motivierten Team mit sinnstiftender Aufgabe.
Das bringen Sie mit (Muss)
abgeschlossenes (Fach‑)Hochschulstudium (z. B. Kommunikationswissenschaften, Informationsmanagement, Content-Marketing-Management, Online-/Visuelle Kommunikation, Publizistik, Digital Media) oder gleichwertige Kenntnisse und Erfahrungen
Erfahrungen und versierter Umgang mit Social Media (z.B. Instagram, Twitter/X und Facebook) und im Bereich Community Management sowie Krisenkommunikation
sehr gute Deutschkenntnisse (mind. C1) sowie korrektes und stilsicheres Schreiben
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Entscheidungskompetenz und Eigenverantwortlichkeit, Kreativität und Organisatorisches Geschick, Team- und Konfliktfähigkeit, Belastbarkeit und Stressstabilität.
Sollten Sie sich vorstellen können, in unserem Zukunftsbefähigungs- und Transformationsprozess eine wichtige Aufgabe zu übernehme und suchen Sie eine berufliche Herausforderung mit Raum für Gestaltungsmöglichkeiten, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Das Stellenangebot richtet sich an alle, unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Die Stiftung zählt zum öffentlichen Dienst. Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Ihre aussagefähigen Bewerbungen senden Sie bitte bis zum 28.06.2026 (Poststempel) an den Verwaltungsleiter, Herrn Aaron K. Roth, unter:
Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten
Personalreferat, Stichwort: Social Media Koordination 09-2026
Heinrich-Grüber-Platz
16515 Oranienburg
oder vorzugsweise per E-Mail an bewerbung(at)stiftung-bg.de (max. 5 MB).
Leider können wir Ihnen Vorstellungskosten nicht erstatten.
Nähere Informationen zur Stiftung und Gedenkstätte sind möglich unter www.stiftung-sbg.de.
Ausschreibung als DOWNLOAD (PDF)
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Die Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten erhebtIhre Daten zum Zweck der Durchführung des Bewerbungsverfahrens und der Erfüllung vorvertraglicher Pflichten. Die Datenerhebung und –verarbeitung ist für die Durchführung des Bewerbungsverfahrens erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) DSGVO. Werden die personenbezogenen Daten nicht zur Verfügung gestellt, können Sie nicht im Bewerbungsverfahren berücksichtigt werden. Die Entscheidungsfindung ist entsprechend Art.22 DSGVO nicht automatisiert. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben und gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind. Sie haben das Recht, Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten über Sie zu beantragen und bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung bzw. bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter datenschutzbeauftragter(at)stiftung-bg.de. Außerdem steht Ihnen entsprechend Art. 77 DSGVO ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, die Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, zu.