Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen" in der jeweils geltenden Fassung.
Aufgaben- und Tätigkeitsprofil
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle wahrzunehmen:
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Übernahme der administrativen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Kurswahlprogramm (z. B. Einrichtung, Betreuung der Kurswahl, Betreuung der Schnittstelle zur LUSD)
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Unterstützung der Studienleitung bei der Pflege der Daten in der LUSD im Zusammenhang mit der GOS
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Unterstützung der Studienleitung beim Zeugnisdruck für die GOS
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Unterstützung der Studienleitung bei der Bearbeitung der Nachteilsausgleiche in der GOS
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
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Sicherheit im Umgang mit dem Kurswahlprogramm und mit der LUSD
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Hohes Maß an Planungs- und Organisationsfähigkeit
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Fähigkeit zu konzeptionellem Denken
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Ausgeprägte Teamfähigkeit
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Dialog- und Kommunikationsfähigkeit
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Zuverlässigkeit und Belastbarkeit
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Genderkompetenz
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
In allen Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.