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Sie vertreten die naturschutzrechtlichen und -fachlichen Belange in Genehmigungsverfahren, z.B. für Windenergieanlagen, Stromtrassen, Neubaustrecken der Bahn oder Trinkwassergewinnung.
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Sie prüfen hierbei die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und arten- und biotopschutzrechtliche Fragestellungen.
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Sie vertreten Naturschutzbelange in Fachplanungen
anderer Fachdisziplinen, z.B. bei wasserwirtschaftlichenPlänen zur Grundwasserbewirtschaftung oder zum
Hochwasserschutz, oder in der räumlichen
Gesamtplanung (Regionalplanung, kommunale
Bauleitplanung).