ÜBER UNS
Das Land Nordrhein Westfalen ist in fünf Regierungsbezirke eingeteilt. Die Bezirksregierung Düsseldorf koordiniert und verwaltet den einwohnerstärksten Bezirk in ganz Deutschland. Als Mittelbehörde verstehen wir uns als „Dolmetscherin“ und „Moderatorin“ zwischen Land und Kommunen. Wir sind mehr als 2.400 Mitarbeitende und in den unterschiedlichsten Themenbereichen mit herausfordernden und für das Gemeinwohl bedeutsamen Aufgaben betraut. Weitere Informationen über die Bezirksregierung Düsseldorf finden Sie unter www.brd.nrw.de
- Anordnungen, Anerkennung und Überprüfung von Werkfeuerwehren
- Abnahme von Prüfungen bei Unternehmen mit Werkfeuerwehren
- Eigenverantwortliche Prüfung von und Entscheidung über Ausnahmegenehmigungen von der Verpflichtung zum Betrieb einer ständig besetzen Feuerwache kreisangehöriger Städte
- Zuweisung von Autobahnabschnitten an die Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf
- Mitwirkungen in Arbeitskreisen mit den Feuerwehren sowie dem Landesministerium des Innern
- Tätigkeiten im Rahmen der Aufsichtsfunktion gegenüber Kommunen
- Unterstützung der Brandschutzdienststellen in Fragen des Vorbeugenden Brandschutzes
- Mitwirkung in der Einsatzunterstützung des Krisenmanagements des Hauses
Teilnahme an der Rufbereitschaft als Einsatzbeamter vom Dienst des Dezernates 22
-
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1 des feuerwehrtechnischen Dienstes (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) oder der Erwerb der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2.1 des feuerwehrtechnischen Dienstes in naher Zukunft (längstens vier Monate)
- wegen der spezifischen Anforderungen des Arbeitsplatzes sollte die Laufbahnausbildung vorzugsweise in Nordrhein Westfalen absolviert worden sein
- Verbeamtung ist nach der Verordnung über die Laufbahnen der Beamtinnen und Beamten des feuerwehrtechnischen Dienstes NRW möglich (reguläre Höchstaltersgrenze 42 Jahre)
- gute Kenntnisse über die nicht polizeiliche Gefahrenabwehr und das Gefahrenabwehrrecht des Landes Nordrhein Westfalen
- Fundierte EDV Kenntnisse, einschl. der wichtigsten MS Office Anwendungen wünschenswert:
- mehrjährige Tätigkeit bei einer öffentlichen Feuerwehr oder Werkfeuerwehr vorzugsweise in Nordrhein Westfalen
absolvierter Lehrgang Modul Vorbeugender Brandschutz (VB Modul) oder mehrjährige Mitarbeit in einer Brandschutzdienststelle z.B. als Brandschutztechnikerin oder Brandschutztechniker, ggfs. Bereitschaft die Qualifikation VB Modul am Institut der Feuerwehr zu absolvieren.
-
Gleichstellung und Vielfalt liegen uns am Herzen und sind für uns eine Selbstverständlichkeit. All genders are welcome! Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen sind erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit internationaler Familiengeschichte.
Bewerben Sie sich über unser Onlineportal bis zum 03.08.2026 unter folgendem Link
https://bewerbung.nrw/BVPlus/?stellenID=100535636
Alle datenschutzrechtlichen Informationen können Sie unserer Internetseite entnehmen.
Fragen zum Arbeitsplatz beantwortet Ihnen René Raschke, Tel. 0211/475 2151 aus dem Fachdezernat. Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren wenden Sie sich bitte an Vera Bleckmann, Tel. 0211/475 2721
WIR BIETEN IHNEN
- einen sicheren Arbeitsplatz mit Entwicklungsperspektiven
- flexible Arbeitszeitmodelle/ Homeoffice
- Unterstützung Vereinbarkeit Beruf und Familie
- Weiterbildungsangebot
- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- festes Monatsgehalt nach LBesO NRW
- moderne, ergonomische Büroausstattung
betriebliche Zusatzversorgung
-
Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich. Es handelt sich um 2 Stellen, die ausschließlich mit Personen im Beamtenverhältnis besetzt werden können Die Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses nach den Regelungen des TV L ist für die Stellen nicht möglich. Bei Vorliegen der Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2 1 des feuerwehrtechnischen Dienstes des Landes Nordrhein Westfalen (ehemals gehobener feuerwehrtechnischer Dienst) sowie der persönlichen beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis bzw Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 LBesO NRW möglich.