Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die grundsätzlichen Erwartungen an die neue Stelleninhaberin / den neuen Stelleninhaber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal sowie dem Erlass "Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst (Einstellungserlass)" in der jeweils geltenden Fassung.
Von der Bewerberin/dem Bewerber wird die selbstständige und eigenverantwortliche
Wahrnehmung der Aufgaben erwartet, die sich aus den "Erlass zur Umsetzung der unterrichtsbegleitenden Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte (UBUS) zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages in Hessen" (Erlass vom 01.02.2018) ergeben.
Die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber hat folgende Aufgaben der o.g. Stelle wahrzunehmen:
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Sozialpädagogische Einzel- und Gruppenarbeit, Projekte und Arbeit mit Schulklassen:
Unterstützung von Kindern im Unterricht und in sozial-emotional schwierigen Situationen; Unterstützung bei Klassenfahrten, Ausflügen, Unterrichtsgängen, Aktivitäten im Klassenverband und sonstigen schulischen Veranstaltungen;
Ansprechparter/in für Schülerinnen und Schüler im schulischen Alltag bei Fragen, Problemen und Kontaktbedürfnis. Auch im Pakt für den Ganztag
Beratung von Eltern in Erziehungsfragen; Beratung von Schülerinnen und Schülern;
Beratung von Lehrkräften in Bezug auf sozialpädagogische Themen
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Inner- und außerschulische Vernetzung:
Kooperation mit Eltern; Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben im Kontakt mit Jugendamt, therapeutischen Einrichtungen
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Offene Angebote für alle Schülerinnen und Schüler:
Angebote zur individuellen Förderung fachlicher oder sozialer Kompetenzen; Projekte und AGs in Abstimmung mit dem pädagogischen Konzept der Schule
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Unterstützung von einzelnen Lehrkräften:
Mit der Hilfe für Kinder verbundenen Koordinierungs- und Verwaltungsaufgaben; Führen von und Unterstützung bei Elterngesprächen;
Sozialpädagogische Angebote für die Klasse zur Ermöglichung von Einzeldiagnostik der Lehrkraft;
Unterstützung im Übergang von Pausen zum Unterricht
Beobachtung und Begleitung von schulischen Gestaltungsprozessen sowie Prozessen im Unterricht und in Lerngruppen; Unterstützung der Koordination der pädagogischen Mittagsbetreuung.
Für die Besetzung der o.g. Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
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Studienrichtung/Studiengang Sozialarbeit/Sozialpädagogik/Pädagogik (Bachelor/Diplom FH/Master/Diplom UNI/Magister) oder gleichwertige Abschlüsse (gem. Anlage 1 des UBUS Erlasses)
Die nachstehenden Anforderungen sind wünschenswert:
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Erfahrung in der Arbeit mit Kindern im Grundschulalter
- Erfahrung in inner- und außerschulischer Netzwerkarbeit
- Erfahrung in der Zusammenarbeit in multiprofessionalen Teams
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Beratungskompetenz
Theoretische und praktische Erfahrung mit der Arbeit in jahrgangsgemischten Lerngruppen
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Stellenumfang: 1,0
Entgelt: ausbildungsangemessen
Das Vorliegen der vorgenannten Anforderungen ist nachzuweisen z. B. durch entsprechende Tätigkeitsfelder, Mitarbeit in Arbeits- bzw. Steuergruppen, Fortbildungen oder die dienstliche Beurteilung. Der Besuch einschlägiger Fortbildungen ist durch entsprechende Nachweise zu belegen.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.