Der Dienstposten ist mit BesGr. A 11 LBesG M-V bewertet. Aus haushaltsrechtlichen Gründen ist die Stelle nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 LBesG M-V besetzbar. Eine Beförderung ist mit der Stellenbesetzung nicht verbunden.
Die tarifrechtliche Vergütung erfolgt in der Entgeltgruppe S 15 TV-L.
Wir schätzen Vielfalt in der Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern und begrüßen daher alle Bewerbungen - unabhängig von Alter, Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Behinderung oder Weltanschauung.
Schwerbehinderte Menschen und ihnen Gleichgestellte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Es empfiehlt sich daher, bereits im Anschreiben auf eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung hinzuweisen.
Bewerberinnen und Bewerber sind aufgefordert, den Bewerbungsunterlagen neben geeigneten Nachweisen zu Abschlüssen, Qualifikationen und Kompetenzen ein aktuelles sowie ggf. weitere vorhandene Arbeitszeugnisse bzw. dienstliche Beurteilungen beizufügen. Sollten entsprechende Arbeitszeugnisse bzw. Beurteilungen nicht vorliegen, wird darum gebeten, deren Erstellung kurzfristig zu veranlassen und sie zeitnah nachzureichen.
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen sind entsprechende Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss in Form einer Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beizufügen.
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst bitten wir, Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte - auch durch den Personalrat des Landesamtes für ambulante Straffälligenarbeit - zu erklären. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung eine Einverständniserklärung bei.
Wir behalten uns vor, eine Vorauswahl der Bewerbungen anhand der folgenden Kriterien zu treffen: Examensnote/Arbeitszeugnis, Berufserfahrung in den Bereichen der Sozialen Arbeit, Zusatzqualifikationen aus dem Bereich Einzelfall-/ Gruppenarbeit.
Von der erfolgreichen Bewerberin / dem erfolgreichen Bewerber wird die Vorlage einer Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gefordert. Die Kosten hierfür werden nicht übernommen.
Darüber hinaus ergeht der Hinweis, dass vor einer Verbeamtung eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 12a des Landesbeamtengesetzes M-V durchgeführt wird.
Ihre Daten aus den Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich für den Zweck des Bewerbungsverfahrens verarbeitet. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen: