Im Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis ist zum 01.10.2026 eine befristete Einstellungsmöglichkeit in Vollzeit für eine Elternzeitvertretung im Bereich der verwaltungsfachlichen Aufsicht (Volljuristin/Volljurist) gegeben. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag Hessen (TV-H) in der Entgeltgruppe 13.
Dienstort ist das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis in Gießen.
Die hessische Landesverwaltung ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen.
Als eines von 15 Staatlichen Schulämtern in Hessen nehmen wir die Aufgaben als untere Schulaufsichtsbehörde wahr und sind unmittelbar an das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen angebunden. Wir sind unter anderem für die Sicherstellung der Lehrkräftebesetzung an den Schulen verantwortlich. Bei der Wahrnehmung unserer Aufgaben sind wir uns unserer besonderen gesellschaftlichen und sozialpolitischen Verantwortung bewusst und setzen uns für das Wohl der Gemeinschaft, das Wohl aller in einer vielfältigen Gesellschaft, ein.
Im Bereich der beiden Landkreise ist das Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis für insgesamt 142 Schulen, circa 4.500 Lehrkräfte und circa 46.700 Schülerinnen und Schüler verantwortlich.
In den Staatlichen Schulämtern arbeiten schulfachliche und verwaltungsfachliche Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamte, Schulpsychologinnen und Schulpsychologen, Leiterinnen und Leiter des Bereichs pädagogische Unterstützung, Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sowie Assistenzkräfte zusammen, deren Fachkompetenzen eine effektive und effiziente Aufgabenerledigung sicherstellen.
Zum 1. Juli 2022 wurde unsere Dienststelle mit dem Zertifikat "Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen" ausgezeichnet. Als Dienststelle des Landes wollen wir attraktive Arbeitsbedingungen bieten und Lösungen für eine familienfreundliche Personalpolitik entwickeln. Unser Ziel ist es, wertschätzend miteinander umzugehen, die Belange unserer Beschäftigten zu berücksichtigen und sie langfristig an uns zu binden.
Im Rahmen dessen ist es am Staatlichen Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis möglich, bis zu 60 % der individuellen Arbeitszeit an anderen Orten als in der Dienststelle zu erbringen (mobiles Arbeiten).
- Verwaltungsfachliche Aufsicht, bestehend aus der Rechtsaufsicht über die Schulen des Schulamtsbezirks sowie der Dienstaufsicht gegenüber den Schulleitungen und Lehrkräften und den rechtlichen Schülerangelegenheiten aller Schulformen; einschließlich der Bearbeitung von Widerspruchs- und Klageverfahren sowie Beschwerdeverfahren
- Vertretung des Landes Hessen, insbesondere vor den Verwaltungs-, Arbeits- und Zivilgerichten
- Allgemeine Rechtsberatung in schulischen Angelegenheiten, insbesondere auch im Rahmen von themenbezogenen Schulleiterdienstversammlungen
- Bearbeitung aller rechtlichen Fragestellungen der Schulen, Lehrkräfte, Schüler und Eltern
- Rechtsberatung im Bereich der Kooperation mit anderen Trägern und Kooperationspartnern
Allgemeine berufliche Qualifikationen / Kenntnisse / Erfahrungen
- Befähigung zum Richteramt
- Abschluss des 1. und 2. Juristischen Staatsexamens mit überdurchschnittlichen, d.h. mit mindestens "befriedigenden" Ergebnissen wird vorausgesetzt.
- Im Falle einer mindestens einjährigen hauptberuflichen Tätigkeit möglichst nach Abschluss des Referendariats, alternativ auch aus einer früheren anderen Tätigkeit nach Beendigung einer Ausbildung kann eine Bewerbung auch dann erfolgen, wenn die Punktzahl beider Staatsexamina in der Summe mindestens 13,0 beträgt und die vorgenannte Tätigkeit durch entsprechende Zeugnisse/Beurteilungen o. ä. nachgewiesen wird.
- Kenntnisse und Erfahrungen in den Bereichen Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsprozessrecht, Beamtenrecht, Schulrecht, Personalvertretungsrecht, Disziplinarrecht, Arbeits- und Tarifrecht, Zivilrecht (insb. Vertragsrecht) sind wünschenswert, die idealerweise sowohl durch Studium und Referendariat als auch durch erste Berufserfahrung nachgewiesen werden
Fachliche und überfachliche Kompetenzen, die als besonders relevant angesehen werden
- Hervoragende Team-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Belastbarkeit und Flexibilität
- Planungs- und Organisationsfähigkeit
- Analyse- und Entscheidungsfähigkeit
- Verhandlungsgeschick, Durchsetzungsvermögen
- Verantwortungs- und Rollenbewusstsein
- Fähigkeit zu konzeptioneller Arbeit
- Initiative
Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie derzeit in den Genuss des "Landes Ticket Hessen". Mit diesem haben Sie nicht nur innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie Mainz, Eberbach und Warburg freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
Das Staatliche Schulamt für den Landkreis Gießen und den Vogelsbergkreis hat sein Dienstgebäude am Rande der Universitätsstadt und ist daher aufgrund der Infrastruktur sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Daneben ist das Staatliche Schulamt auch mit dem privaten PKW gut zu erreichen. Den Bediensteten stehen ausreichend Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, Sie sich in diesem Profil wiederfinden und Lust darauf haben, in einem freundlichen aufgeschlossenen Team zu arbeiten, freuen wir uns über Ihre Bewerbung.
Bitte bewerben Sie sich über das Karriereportal Hessen unter www.stellensuche.hessen.de. Die Bewerbungsunterlagen laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorganges hoch.
Wir bitten Sie, das elektronische Bewerbungsverfahren zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn, der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.
Hinweis: Bewerbungen, die nicht über das Bewerbungsportal bei uns eingehen, sondern per Post oder E-Mail an uns gerichtet sind, werden von uns auf elektronischem Wege gespeichert und bearbeitet. Mit der Einreichung Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen und zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens zu. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) ausschließlich zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungsverfahrens.
Ihre Einwilligung kann jederzeit ohne Angabe von Gründen schriftlich oder elektronisch widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass ein Widerruf der Einwilligung dazu führt, dass die Bewerbung im laufenden Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden kann.
Bei uns eingehende Bewerbungsunterlagen werden in unserem DV-gestützten Ablagesystem gespeichert und spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar, wenn sie zeitlich voll ausgefüllt werden kann.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bewerbungskosten und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem möglichen Auswahlgespräch werden nicht erstattet.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Blumöhr per E-Mail ([email protected]) oder telefonisch 0641-20081-433 zur Verfügung.