Das erwartet Sie
Wahrnehmung der Aufgaben als Brandschutzbeauftragter (DGUV 205-003) und Abfallbeauftragter (KrWG § 60) (m/w/d)
Mitwirkung bei der Konzeption, dem Aufbau, der Umsetzung und der Weiterentwicklung des baulichen, technischen und organisatorischen Brandschutzes, hierbei Beratung und Unterstützung der Klinikleitung, aller Führungskräfte
Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilungen, der Erarbeitung von Lösungsansätzen sowie Beurteilung der Wirksamkeit von Maßnahmen Erstellen von Statistiken und Jahresberichten zur Berichterstattung an die Klinikleitung
Planung und Durchführung von Mitarbeitenden-Schulungen, Durchführung der Ausbildung von Brandschutzhelfer:innen, Schulungen zum Brandschutz und Informationsveranstaltungen
Auswertung und Bearbeitung von Entsorgungsanfragen, Statistische Jahresauswertung der Abfallmengen und Erstellen der Jahresberichte
Mitwirken bei der Einhaltung aller Anforderungen (Richtlinien, DIN-Vorschriften etc.) und gesetzlicher Vorgaben und Erarbeitung von Möglichkeiten zur Abfallreduktion