Das Polizeipräsidium Koblenz besetzt folgende unbefristete Stelle neu:
Sachbearbeitung (m/w/d) im Sachbereich 15 des Führungsstabes mit Aufgabenschwerpunkt Puppenbühne
Dienstort: Koblenz
Starttermin: 01.10.2026
Wochenarbeitszeit: 19,5 Stunden (Stellenanteil 50%)
Entgelt: E 9A TV-L
Bewerbungsfrist: 24.08.2026
Im Polizeipräsidium Koblenz sorgen ca. 2.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Sicherheit der Bevölkerung im nördlichen Rheinland-Pfalz. Sie können uns bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützen!
Ihre Aufgaben sind insbesondere:
-
Ein speziell ausgebildetes Team bietet den Kindern und den Eltern ein professionelles Angebot im Bereich der Kriminal- und Verkehrsprävention, wobei das pädagogische Puppenspiel ein methodisch-didaktisches Hilfsmittel darstellt.
Zur Gewährleistung einer hohen Qualität und um den bisherigen Erfahrungen Rechnung zu tragen, kommt das nachfolgende „Vier-Phasen-Programm zur Anwendung, das in seiner Grundstruktur ein landeseinheitliches Vorgehen der Polizei gewährleistet:
Phase 1: Stuhlkreisbildung, Kennenlernen, Angstabbau, erstes spielerisches Erarbeiten der Lerninhalte
Phase 2: Pädagogisches Figurentheater zwecks Wiederholung der Lerninhalte aus dem Stuhlkreis
Phase 3: Reflektion der Lerninhalte und Transfer in der Lebenswirklichkeit der Kinder
Phase 4: Elterninformationsveranstaltung, Reflektion, Transfer in die Lebenswirklichkeit der Kinder
Zielgruppe hierbei sind alle Kindergärten, Kindertagesstätten und grundsätzlich auch Grundschulen im Dienstgebiet des Polizeipräsidiums Koblenz. Das Angebot ist kostenlos.
Die Aufgabenschwerpunkte liegen somit in der Planung und Aktualisierung von Konzepten sowie der Weiterentwicklung und Umsetzung im Bereich „Puppenspiel“. Sowie das Erarbeiten, Fortschreiben und Umsetzen neuer Puppenspielformen, Workshops sowie digitaler Präventionsveranstaltungen unter Beachtung verkehrssicherheitsrelevanter und kriminalpräventiver Aspekte und die tägliche Durchführung von Projekten in KITAS und an Schulen.
Auch die Durchführung von Projekten mit der vulnerablen Gruppe „Senioren“ u.a. im Zusammenhang mit Callcenterbetrügen sind angestrebte, kriminalpräventive Maßnahmen der polizeiliche Methode Puppenspiel.
Neben dem vorstehenden Aufgabenschwerpunkt erfolgt auch die Sachbearbeitung im Bereich „Prävention“. Hierzu zählt die Erstellung und Durchführung neuer innovativer Präventionskonzepte und –projekte, bevorzugt unter Einbindung von künstlerischen Elementen, die kriminalpräventive Öffentlichkeitsarbeit sowie die Mitwirkung und Teilnahme an Netzwerkgremien aus dem Bereich Gewaltprävention „Zielgruppe Kinder und Jugendliche“.
Unsere Grundsätze:
Die Stelle ist grundsätzlich auch für Teilzeitkräfte geeignet. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Das Land Rheinland-Pfalz beschäftigt viele Menschen in sehr unterschiedlichen Tätigkeitsfeldern und mit ganz verschiedenen Qualifikationen. Wir fördern aktiv die Gleichbehandlung aller Menschen und wünschen uns daher Bewerbungen aus allen Altersgruppen, unabhängig von der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Identität.
Das Polizeipräsidium Koblenz fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern und unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch die Möglichkeit der flexiblen Arbeitsgestaltung.
Erfahrungen, Kenntnisse und Fertigkeiten, die durch Familienarbeit oder ehrenamtliche Tätigkeit erworben wurden, werden bei der Beurteilung der Qualifikation im Rahmen des § 8 Abs. 1 des Landesgleichstellungsgesetzes berücksichtigt.
Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) bevorzugen wir bei gleicher Eignung.
Bewerbungen richten Sie bitte
per E-Mail
im PDF-Format
(max. Gesamtgröße 5 MB, in einer Datei)
an [email protected]
oder
schriftlich
(nur Kopien, Bewerbungsunterlagen werden nicht gesendet, sondern nach Abschluss des Verfahrens datenschutzrechtlich vernichtet, Bewerbungsmappen sind entbehrlich)
an das
Polizeipräsidium Koblenz
Referat PV 3
z. Hd. Frau Bauer
Moselring 10-12, 56068 Koblenz.
Bewerbungs- oder Reisekosten können nicht übernommen werden.
Eine Einstellung in den öffentlichen Dienst des Landes Rheinland-Pfalz darf nur erfolgen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Verfassung für Rheinland-Pfalz einzutreten. Im Falle einer Einladung zum Auswahlgespräch übersenden wir Ihnen mit der Einladung per E-Mail die Verwaltungsvorschrift ‚Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ vom 7. Juli 2025, die zugehörige ‚Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst‘ (Anlage 1) sowie die ‚Liste extremistischer Organisationen‘ (Anlage 2) mit der Bitte, die unterschriebene Erklärung zur Verfassungstreue zum Auswahlgespräch mitzubringen.
Die Berücksichtigung der Bewerbung im Auswahlverfahren ist abhängig von der elektronischen Übersendung der ausgefüllten und unterzeichneten Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 67 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 POG; eine Ablichtung Ihres Personalausweises oder Reisepasses ist beizufügen. Mit der Abgabe der Erklärung stimmen Sie – vorbehaltlich des Vorliegens der formalen Bewerbungsvoraussetzungen – einer Überprüfung Ihrer Person anhand eines Datenabgleichs mit den Datenbeständen u. a. der Polizeien des Bundes und der Länder sowie des Verfassungsschutzes zu, vgl. § 67 Abs. 3 Satz 2 POG.
Die Zustimmungserklärung zur Zuverlässigkeitsüberprüfung finden Sie auf der Website https://www.polizei.rlp.de/karriere/downloads unter dem Reiter ‚Für die Bewerbung als Verwaltungsbeamtin/Verwaltungsbeamter sowie Tarifbeschäftige/Tarifbeschäftigter‘.
Es wird darauf hingewiesen, dass die zu unterzeichnenden Unterlagen im späteren Verlauf des Auswahlverfahrens im Original vorzulegen sind.
Ansprechpartner
Frau Linker
(0261 103 51150).