Dann hat das MWU folgendes Angebot für Sie:
Bei Vorliegen aller beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung in einem
Beamtenverhältnis auf Probe als Regierungsrätin bzw. Regierungsrat mit der
Besoldungsgruppe A 13 LBesO sowie nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit die
Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit beabsichtigt. Der Einsatz ist innerhalb
der beamtenrechtlichen Probezeit in der Regel auf verschiedenen Dienstposten vorgesehen.
Bei Nichterfüllen der beamtenrechtlichen Anforderungen erfolgt eine Einstellung in einem
unbefristeten Beschäftigtenverhältnis nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der
Länder (TV-L). Die Einstellung und Eingruppierung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der
tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraussetzungen mindestens entsprechend der
Entgeltordnung nach der Entgeltgruppe 13 TV-L. Die erstmalige Stufenzuordnung richtet sich
bei Einstellung in den Landesdienst nach § 16 TV-L.
Wir verstehen uns als moderne Behörde und bieten unseren Kolleginnen und Kollegen (m/w/d)
unter anderem:
- zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben flexible Arbeitszeitmodelle,
- einen regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr,
- individuelle und umfassende Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten sowie
- ein behördliches Gesundheitsmanagement.
Das MWU ist Mitglied im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ und bekennt
sich damit zu den Werten des Netzwerkes und zu einer familienfreundlichen
Personalpolitik.
Sie haben weitergehende Fragen?
Gerne erteilen Ihnen Frau Bartels, Referatsleiterin „Personal, Bildungs- und
Gesundheitsmanagement“ unter der Telefon-Nr. 0391/567-1626 oder Frau Gall,
Personalreferentin, unter der Telefon-Nr. 0391/567-1765 weitere Informationen.
Interessenbekundungen von schwerbehinderten oder diesen gleichgestellten Menschen sind
ausdrücklich erwünscht.
Sie sind schwerbehindert oder einem Schwerbehinderten gleichgestellt? Dann fügen Sie
der Interessenbekundung bitte einen Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung
bei.
Interessenbekundungen von Frauen sind ebenfalls ausdrücklich erwünscht.