Willkommen bei der Ortsgemeinde Fußgönheim Die Ortsgemeinde Fußgönheim ist Teil der Verbandsgemeinde Maxdorf und liegt mitten in der Metropolregion Rhein-Neckar. Unsere Gemeinde verbindet eine hohe Lebensqualität mit einem lebendigen und herzlichen Miteinander.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kümmern sich täglich um Aufgaben, die das Leben in unserer Gemeinde direkt betreffen. Dazu gehören der Bauhof, die Grundschule sowie unsere Bücherei. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass öffentliche Einrichtungen funktionieren, Kinder gut betreut werden und unsere Gemeinde gepflegt und lebenswert bleibt.
Als Arbeitgeber bieten wir sichere Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst, ein kollegiales Arbeitsumfeld und abwechslungsreiche Aufgaben in unterschiedlichen Bereichen.
Wir freuen uns über Menschen, die unsere Gemeinde mit ihrer Arbeit unterstützen möchten.
- Eine unbefristete geringfügige Beschäftigung,
- die Möglichkeit, sich in ein interessantes Arbeitsgebiet einzubringen,
- ein Arbeitsverhältnis nach den tariflichen Bestimmungen des TVöD in Entgeltgruppe 2 und der im öffentlichen Dienst üblichen Altersversorgung.
- Früh- und Hausaufgabenbetreuung der Grundschulkinder.
- Freude an und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern,
- zuverlässiger und verantwortungsvoller Arbeitsstil,
- Teamgeist, Einfühlungs- und Durchsetzungsvermögen,
- Bereitschaft für Vertretungen,
- eine abgeschlossene Berufsausbildung,
- sehr gute Deutschkenntnisse (C1-Niveau) in Wort und Schrift.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Arbeitgeberzeugnisse, Ausbildungszeugnisse, Weiterbildungszertifikate, etc.)*** **bis spätestens 30.06.2026 und darauf, Sie persönlich kennenzulernen. Werden Sie Teil unseres Betreuungsteams und gestalten Sie die Betreuung der Schillerschule Fußgönheim aktiv mit.
- Mit der Eingabe der Bewerbung erklären sich die Bewerber/innen gleichzeitig einverstanden, dass vorübergehend erforderliche Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens gespeichert werden. Sofern Ihnen eine schriftliche Absage zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen drei Monate aufbewahrt und anschließend unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften vernichtet.