Sie bringen mit:
- Abgeschlossene Ausbildung als Diätassistent/in oder ein einschlägiges Studium, beispielsweise Oecotrophologie, Ernährungswissenschaften oder ein vergleichbarer Studiengang, mindestens auf Bachelorniveau
- Die für eine Tätigkeit in der Ernährungstherapie erforderlichen fachlichen Nachweise entsprechend den jeweils geltenden Anforderungen der Deutschen Rentenversicherung
- Alternativ eine vergleichbare einschlägige Qualifikation, deren Eignung für die vorgesehene Tätigkeit im Einzelfall geprüft werden kann
Auch Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen einschlägigen ernährungswissenschaftlichen Qualifikation sind ausdrücklich willkommen. Die Prüfung der fachlichen Voraussetzungen erfolgt anhand der vorgelegten Ausbildungs-, Studien- und Weiterbildungsnachweise.