Die Landesregierung bündelt ihre wirtschaftspolitischen Fördermaßnahmen unter dem Dach des Landesprogramm Wirtschaft (LPW 2021). Es bildet für die Jahre 2021-2027 den Rahmen für die Förderung aus:
- dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),
- der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) und
- Mitteln des Landes.
Mit dem LPW 2021 setzt die Landesregierung auf Investitionen in Innovation, Digitalisierung und Dekarbonisierung, um die wirtschaftliche Entwicklung Schleswig-Holsteins weiter voranzubringen. Flankiert wird dies durch die Förderung einer leistungsfähigen und modernen Infrastruktur als Grundvoraussetzung für einen wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort. Das Programm richtet sich unter anderem an gewerbliche Unternehmen, kommunale Gebietskörperschaften, Hochschulen und Forschungseinrichtungen.
Das Referat 21 ist für die Erstellung und Durchführung dieses Programms zuständig. Dazu gehört auch sicherzustellen, dass die finanzielle und inhaltliche Umsetzung des Programms ordnungsgemäß erfolgt. Dies bedarf eines fortlaufenden Umsetzungscontrollings.
Zudem müssen die für das Programm erforderlichen Mittelbedarfe geplant, die Verwendung überwacht und die laufende Verfügbarkeit der Mittel gesteuert werden. Eine weitere Aufgabe ist es, das Programm fortlaufend konzeptionell weiterzuentwickeln. Dies beinhaltet auch die Erstellung eines Nachfolgeprogramms für die Jahre 2028-2034.
Bei der Durchführung des LPW 2021 wird das Referat 21 wird von der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) und der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH) unterstützt.
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Fachrichtung Allgemeine Dienste (Diplom-Verwaltungswirt*in (FH) bzw. Bachelor of Arts Allgemeine Verwaltung/Public Administration)
- oder ein erfolgreicher Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. eine erfolgreiche Teilnahme an einem vergleichbaren Prüfungslehrgang des öffentlichen Dienstes
- oder ein an einer (Fach-) Hochschule erworbener Bachelorabschluss bzw. ein gleichwertiger Abschluss mit rechtswissenschaftlichem oder wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt.
Darüber hinaus sind folgende Kompetenzen für die ausgeschriebene Stelle erforderlich:
- Die Übernahme von Verantwortung ist für Sie selbstverständlich. Ihre Entscheidungen treffen Sie weitsichtig.
- Veränderungen gegenüber sind Sie aufgeschlossen und gestalten diese aktiv mit.
- Sie managen sich selbst unter Beachtung der Prioritäten des Arbeitsplatzes.
- Sie denken analytisch, indem Sie komplexe Sachverhalte schnell und strukturiert erfassen und umsetzbare Lösungen entwickeln.
Zudem wären wünschenswert:
- eine auf den Berufsabschluss aufbauende mindestens zweijährige Berufserfahrung im Bereich der Zuwendung/ Abwicklung von Förderprojekten bzw. Förderprogrammen,
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift,
- Kenntnisse im Bereich der Wirtschafts- und Strukturpolitik,
- gute Englischkenntnisse.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 13 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 12 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein kollegiales Arbeitsklima,
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen,
- individuelle Personalentwicklung,
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL),
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten,
- 30 Tage Urlaub im Jahr,
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement,
- Fahrradleasing und das Deutschlandticket als Jobticket.