Es werden nur Bewerber berücksichtigt, die mindestens den Nachweis der Teilnahme an der Unterrichtung gem. § 34 a GewO erbringen und einen gültigen Führerschein (mindestens PKW) besitzen. Bewerber mit Sachkundenachweis werden bevorzugt eingestellt.
Alle jeweils genannten Unterlagen sind bereits mit der Bewerbung vollständig vorzulegen, da ansonsten die Bewerbung nicht bearbeitet wird. Unterlagen müssen der Bewerbung direkt beigefügt sein. Zum Schutz unserer Netzwerke können keine Unterlagen aus privaten Clouds abgerufen werden.