Das Land Hessen ist der größte Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes in Hessen. Wir sind eine moderne, bürgernahe und wirtschaftlich arbeitende Verwaltung.
Das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen ist die oberste Schulaufsichtsbehörde und übernimmt zentrale Planungs- und Steuerungsaufgaben in der Bildungspolitik wie beispielsweise die Bildungsplanung, die Entwicklung von Kerncurricula, die Lehrerstellenzuweisung und die Konzeption der Lehreraus- und -fortbildung. Ziel der Arbeit im Ministerium sowie der nachgeordneten Dienststellen ist es, die Schul- und Unterrichtsqualität an allen Schulen in Hessen zu fördern. Informationen über das Hessische Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen finden Sie auf unserer Homepage: https://kultus.hessen.de
Die allgemeinen Anforderungen der zu besetzenden Stelle einer Oberstudienrätin / eines Oberstudienrats sind in den entsprechenden rechtlichen Vorgaben niedergelegt und bilden den Rahmen für Beurteilungen und Auswahl. Diese sind:
- das Hessische Schulgesetz
- die Dienstordnung für Lehrkräfte, Schulleiterinnen und Schulleiter
- der Geschäftsverteilungsplan der Schulleitung.
Aufgaben/Zuständigkeitsbereiche gem. Geschäftsverteilungsplan
- Beratung und Unterstützung der Schulleitung in allen Fragen des Brandschutzes und der schulischen Sicherheit
- Erstellung, Fortschreibung und Umsetzung von Brandschutz- und Evakuierungskonzepten; Organisation und Durchführung von Räumungsübungen
- Überwachung der Einhaltung von Brandschutzvorschriften und Sicherheitsbestimmungen; Zusammenarbeit mit externen Stellen (z. B. Feuerwehr, Behörden, Unfallkasse)
- Sensibilisierung und Schulung des Kollegiums sowie der Schülerschaft in Sicherheitsfragen
- Mitwirkung bei der Gefährdungsbeurteilung sowie bei Maßnahmen zur Unfallverhütung; Dokumentation sicherheitsrelevanter Prozesse und Maßnahmen
Obligatorische stellenbezogene Voraussetzungen
- Lehramt an Gymnasien
- Mehrjährige Unterrichtserfahrung in mindestens einem naturwissenschaftlichen Fach
- Bewährung im Statusamt
Erwünschte stellenbezogene Anforderungen und Kompetenzen
- Qualifikation oder Fortbildungen im Bereich Brandschutz / Arbeitssicherheit
- Kenntnisse im Bereich Gefahrenprävention und Krisenmanagement
- Ausgeprägte Organisations- und Planungsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Entscheidungsfähigkeit
- Teamfähigkeit und Kommunikationsstärke
Das beifügen Ihrer Bewerbungsunterlagen ist zwingend erforderlich. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, Schwerbehindertenausweis (falls vorhanden) Bewerbungsunterlagen sind nur als PDF-Datei hochzuladen
Teilzeitbeschäftigung ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange grundsätzlich möglich.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund wird ausdrücklich begrüßt.
Die Erfassung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).