Im Gesundheitsamt des Landkreises Rostock ist eine Stelle als Hygienekontrolleur (m/w/d) unbefristet in Vollzeit bzw. Teilzeit (zwischen 35 und 39 Stunden pro Woche) zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen. Bei Vorliegen der tariflichen Voraussetzungen erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 9a TVöD VKA .
Das sind Ihre Aufgaben
Überwachung und Kontrolle gemäß § 9 Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG), gemäß Trinkwasserverordnung, gemäß Badegewässerlandesverordnung und gemäß Gesundheitsschädlingsbekämpfungsverordnung M-V in verschiedenen Einrichtungen wie z.B.:
- Trinkwasseranlagen, Badegewässer, Schwimm- und Badebecken
- alle im Infektionsschutzgesetz zur Überwachung durch das Gesundheitsamt benannten Einrichtungen wie u.a. Gemeinschaftseinrichtungen, Schulen, Kindertagesstätten, ambulante, teil- und vollstationäre medizinische und Pflegeeinrichtungen
- öffentliche und gewerbliche Sport- und Freizeitanlagen
Infektionsschutz & Prävention – Ermittlung von Infektionsquellen, Einleitung von Schutzmaßnahmen und bürgernahe Beratung
Sicherstellung der Arzneimittelsicherheit – Kontrolle und Überwachung freiverkäuflicher Arzneimittel
Umweltmedizinische Prüfungen – Bearbeitung und Beurteilung relevanter Sachverhalte
B eteiligung an Bauprojekten – eigenständige Prüfung und Erstellung unterschriftsreifer Stellungnahmen
Das bringen Sie mit
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung als Hygienekontrolleur (m/w/d), Gesundheitsaufseher (m/w/d) oder Hygieneinspektor (m/w/d) oder befinden sich in Ausbildung zum Hygienekontrolleur.
- Sie verfügen über ein ausgeprägtes Organisations- und Koordinationsvermögen sowie eine klare und professionelle Kommunikationsfähigkeit.
- Sie sind entscheidungsstark, arbeiten strukturiert und behalten auch in herausfordernden Situationen den Überblick. Gleichzeitig bringen Sie Teamgeist, hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität mit.
- Sie sind bereit, im Wechsel mit dem Team an der Rufbereitschaft an Wochenenden und Feiertagen teilzunehmen.
- Sie beherrschen den sicheren Umgang mit MS Office-Anwendungen.
- Ein vollständiger Masernschutz gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist erforderlich.
- Sie besitzen einen Führerschein der Klasse B.