Das Amt für Planfeststellung Verkehr (kurz: APV) ist ein dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein zugeordnetes Amt. Es ist die zuständige Behörde für die Durchführung von Planfeststellungs- und Anhörungsverfahren bei Bau- oder Änderungsvorhaben von Verkehrsinfrastrukturprojekten.
Das Dezernat 2 besteht aus der Dezernatsleitung sowie derzeit 12 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Es ist zuständig für die Verkehrsträger Bundes- und Landesstraßen sowie Bundesautobahnen. Die Tätigkeit des Dezernates 2 umfasst u. a. die fachliche Prüfung sowie technische und rechtliche Bewertung von Planunterlagen und Eingaben im Beteiligungsverfahren sowie die Erstellung von Planfeststellungsbeschlüssen, Plangenehmigungen und Freistellungsentscheidungen sowie die Durchführung von Verwaltungsstreitverfahren.
Ziel dieser förmlichen Verwaltungsverfahren ist es, alle widerstreitenden Interessen gründlich abzuwägen, um eine ausgewogene Planung zu gewährleisten. Das APV trägt somit maßgeblich zur nachhaltigen Verkehrsentwicklung in Schleswig-Holstein bei.
Voraussetzung für die ausgeschriebene Stelle ist:
- Ein für die Fachrichtung Allgemeine Dienste (Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt) qualifizierendes Studium der Rechtswissenschaften mit zwei Staatsexamina
- mit jeweils mindestens „befriedigendem“ Abschluss oder
- ein Staatsexamen mit mindestens „befriedigendem“ Abschluss und eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in wenigstens einem Teilbereich des Aufgabengebietes.
Darüber hinaus ergeben sich für die Besetzung dieser Position folgende Anforderungen:
- Sie verfügen über eine analytische Denkweise und handeln lösungsorientiert.
- Sie sind innovativ und bringen neue Ideen und Denkansätze ein.
- Sie fördern eine Feedback-Kultur, in der positive und kritische Rückmeldungen selbstverständlich sind.
Zudem ist von Vorteil:
- Sie verfügen über Kenntnisse im Planfeststellungs-, Naturschutz- und Umweltrecht.
- Sie haben Freude am Arbeiten im Team und fördern die Zusammenarbeit durch Ihre überdurchschnittliche Kooperations- und Kompromissfähigkeit.
- Sie zeigen in der Zusammenarbeit mit Dritten sehr gutes Verhandlungsgeschick und besitzen ein ausgeprägtes Durchsetzungsvermögen.
- Sie besitzen die Fähigkeit, komplexe juristische Sachverhalte durchdringen zu können und diese Dritten gegenüber zu präsentieren.
- Auch in komplexen Situationen bleiben Sie fokussiert und gelassen.
- Sie sind bereit, gelegentlich Dienstreisen durchzuführen.
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 14 SHBesG erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigungsverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 14 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- ein kollegiales Arbeitsklima
- ein vielseitiges Angebot in- und externer Fortbildungen
- individuelle Personalentwicklung
- ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- ein vielseitiges betriebliches Gesundheitsmanagement
- Fahrradleasing und das Deutschlandticket als Jobticket