Öffentliche Stellenausschreibung
Der Landkreis Vorpommern-Rügen steht für eine moderne, bürgerfreundliche und dienstleistungsorientierte Verwaltung.
Unsere ca. 1.400 Kolleginnen und Kollegen der Kreisverwaltung kümmern sich um die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger an mehreren Standorten im gesamten Landkreis.
Zum nächstmöglichen Zeitpunkt suchen wir Verstärkung als:
Sachbearbeiter/in Unterhaltsvorschuss (Springer) (m/w/d)
im Fachdienst Jugend
am Standort Bergen auf Rügen
unbefristet
in Teilzeit mit 75 % Arbeitszeit (entspricht 29,25 Wochenstunden).
Als Springer sind Sie in dem genannten Aufgabenbereich variabel einsetzbar und unterstützen dort, wo gerade Bedarf besteht, um einen reibungslosen Ablauf der Bearbeitungen zu gewährleisten.
Die Ausschreibungsfrist endet mit Ablauf des 22. Juni 2026
Folgende Aufgaben erwarten Sie:
- Antragsbearbeitung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz, dazu gehören insbesondere:
o Beratung, Antragsannahme, Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen,
o Prüfen und Entscheiden über die Ansprüche anderer Sozialleistungsträger und Erstattung; Erstattungsansprüche gegen andere Sozialleistungsträger geltend machen und durchsetzen,
o Entscheidung über die Leistungsgewährung und ggf. Anhörung vor Ablehnung der Leistung, Fallbearbeitung im Fachprogramm; Fertigen des Bewilligungsbescheides/Ablehnungsbescheides,
o Zahlbarmachung der Finanzmittel,
o Entgegennahme und Niederschrift von Widersprüchen; Prüfung der Zulässigkeit und Begründetheit der Widersprüche und Entscheidung zur Abhilfe bzw. Weiterleitung an das Land M-V,
o Überwachung laufender Unterhaltszahlungen,
o Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Höhe der Zahlungen und Prüfung der Höhe der Unterhaltsvorschussleistung aufgrund gesetzlicher Änderungen sowie Bezügen nach § 2 Abs. 3 UVG; Entscheidung über Weitergewährung, Aufhebung, Einstellung und Rückforderung von gewährten Leistungen, Fertigen des entsprechenden Bescheides,
o Entscheidung im Einzelfall über die Rückforderung nach § 5 UVG,
o Bearbeiten von Antragsrücknahmen,
o Bearbeiten von Aktenübernahmen/-übergaben bei Zuständigkeitswechsel,
- Sicherung und Durchsetzung der Ansprüche nach § 7 UVG im In- und Ausland, dazu gehören insbesondere:
o Prüfen auf Vorliegen des vollstreckbaren Unterhaltstitels,
o Fertigen der Rückforderung auf der Grundlage des Unterhaltstitels,
o Prüfen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse bei Nichtvorliegen eines Unterhaltstitels,
o Ermitteln der Unterhaltsansprüche des Landes M-V aufgrund der Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens und der jeweils gültigen Rechtsvorschriften, der ständigen Rechtsprechung und unter Beachtung des Einzelfalls,
o Prüfen der Arbeitsbemühungen und ggf. Abstellen auf fiktives Einkommen im Rahmen der gesteigerten Erwerbsobliegenheit,
o Sichern der festgestellten Unterhaltsansprüche in gerichtlichen Verfahren zur Schaffung von Unterhaltstiteln,
o Durchsetzung der festgestellten Unterhaltsansprüche durch Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Aufrechnungsersuchen bei Finanzämtern, Stellen von Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung,
o Sichern der festgestellten Unterhaltsansprüche im Insolvenzverfahren und Korrespondenz mit Rechtsanwälten,
o Prüfen des Forderungsüberganges auf Erben im Rahmen von Nachlassangelegenheiten und ggf. Geltendmachung und Durchsetzen der Forderung gegenüber Erben, haushaltsrechtliche Verfahren,
- Führen von Rechtstreiten zur Durchsetzung übergegangener Ansprüche des Landes M-V gemäß Unterhaltsvorschussgesetz, dazu gehören insbesondere:
o Prüfen und Entscheiden von Einwendungen und Entscheiden über die Einleitung des streitigen Verfahrens,
o Verfassen von Antragsschriften und Stellungnahmen,
o Vertretung vor Gericht (Stellen von Anträgen, Abgeben mündlicher Stellungnahmen, Positionieren zu Anträgen und Vorträgen der Gegenpartei),
o Prüfen der Beschlüsse und Treffen der Entscheidung über Beschwerdeverfahren beim OLG, Einleiten weiterer Verfahren und Einholen des Rechtskraft- und Vollstreckungsvermerkes,
- Haushaltsrechtliche Bearbeitung in Unterhaltsvorschussangelegenheiten, dazu gehören insbesondere:
o monatliche Zahlungskontrolle und tägliche Prüfung der Zahlungseingänge sowie
o Führen der Statistik.
Unsere Einstellungsvoraussetzungen sind:
- Facharbeiterausbildung und erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder Verwaltungsfachangestellte/r und erfolgreich abgeschlossener Angestelltenlehrgang II oder
- Verwaltungsfachwirt/in, Diplomverwaltungswirt/-in FH oder
- Bachelor of Laws, Verwaltungsbetriebswirt oder vergleichbare Qualifikation.
Dazu erwarten wir folgende Kenntnisse und Fähigkeiten:
- Verantwortungsbewusstsein, Konfliktfähigkeit, Urteilsvermögen/Beurteilungsvermögen, Kommunikationsfähigkeit,
- sichere PC-Anwenderkenntnisse, insbesondere im Hinblick auf die MS-Office-Programme Outlook, Word und Excel sowie
- Fahrerlaubnis Klasse B mit der Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKW.
Wünschenswert sind:
- Kenntnisse im Unterhaltsvorschussgesetz, in der Verwaltungsgerichtsordnung und in der Zivilprozessordnung.
Ihre Vorteile:
Das Arbeitsverhältnis bestimmt sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung (TVöD-VKA).
- Eingruppierung in die Entgeltgruppe EG 9b TVöD-VKA sofern die tariflichen Voraussetzungen vorliegen
- Jahressonderzahlung, Erholungsbeihilfe, Jubiläumszahlung und vermögenswirksame Leistungen
- Gutscheinsystem: monatlich 50 Euro netto, jährlich 60 Euro netto zum Geburtstag
- zusätzliche Altersvorsorge bei der Zusatzversorgungskasse Mecklenburg-Vorpommern (als Tarifbeschäftigte/r)
- 30 Tage Erholungsurlaub nach § 26 TVöD, bezahlte Freistellung am 24. & 31. Dezember
- Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeitmodelle, ortsunabhängiges Arbeiten)
- attraktive Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung (Angebote für medizinische Checks/Gesundheitsscreenings, Blutspenden, Impulsvorträge, Präventionskurse, Workshops/Seminare, Sportveranstaltungen und vieles mehr)
- zusätzliche arbeitsmedizinische Angebote
- Freistellung für teambildende Maßnahmen
- Unterstützung bei der Suche nach Wohnraum, Betreuungs- und Bildungsangeboten, Freizeitmöglichkeiten etc. durch unser hauseigenes Welcome Center (03831 357-1258)
Chancengleichheit und selbstbestimmte Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen sowie eine respektvolle Zusammenarbeit sind nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern innerhalb des Landkreises Vorpommern-Rügen fest verankerte Grundsätze.
Hinweise zur Bewerbung:
Ihre aussagefähige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsanschreiben, lückenloser Lebenslauf, Studien- und Berufsabschlüsse, Arbeitszeugnisse und Seminar- und Lehrgangsnachweise) . Eingangsbestätigungen und Einladungen zu persönlichen Gesprächen versenden wir grundsätzlich per E-Mail. Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, insbesondere Fahrkosten, werden durch den Landkreis Vorpommern-Rügen nicht erstattet.
richten Sie Ihre Bewerbung bitte in Papierform an den
Landkreis Vorpommern-Rügen
Der Landrat
Fachgebiet Personalmanagement
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund
Reichen Sie bitte alle Unterlagen nur als Kopien ein (keine Original-Dokumente) und verzichten dabei auf die Verwendung von Bewerbungsmappen. Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Zur Rücksendung von Bewerbungsunterlagen in Papierform ist die Beilage eines frankierten Umschlages erforderlich. Nach Ablauf des Stellenbesetzungsverfahrens werden alle Unterlagen gemäß Datenschutzverordnung vernichtet.
Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Klang vom Fachgebiet Personalmanagement unter der Telefonnummer 03831 357-1423 gerne zur Verfügung.
Stralsund, 3. Juni 2026
im Auftrag
Robin Kagels
Fachdienstleiter Personal und Organisation