Ihre Aufgabe ist die Beratung und Vertretung unserer Mitglieder in nahezu allen Bereichen des Sozialrechts, u.a. im Renten-, Kranken-, Pflege- und Unfallversicherungsrecht sowie dem Schwerbehindertenrecht aber auch im Bereich der existenzsichernden Leistungen wie Bürgergeld und Grundsicherung. Sie vertreten unsere Mitglieder gegenüber den Leistungsträgern, die Aufgaben reichen von der Antragstellung bis zur Durchführung von Widerspruchsverfahren.