Hausmeisterdienste erfordern heute handwerklich begabte und kommunikative Personen vor Ort, die zur Substanzerhaltung der Gebäude und zur Zufriedenheit der Nutzer*innen in den Gebäuden beitragen und die Prozesse des Gebäudeservice umsetzen. Die Hausmeister*innen sind Ansprechpartner*innen in Hausmeisterangelegenheiten für das Schulpersonal, die Schüler*innen, die Eltern, die Dienstleistungsunternehmen, die Vereine und die Besucher*innen.
- Mindestens dreijährige abgeschlossene Berufsausbildung mit einer nachweislich mehrjährigen Berufserfahrung in einem handwerklichen Beruf, bevorzugte Gewerke: Elektro-, Schreiner-, Schlosser-, Metallbau-, Heizungs- bzw. Sanitärfachhandwerk
- körperliche Eignung (z. B. Knien, Bücken, Heben und Tragen von schweren Lasten)
- Fahrerlaubnis Typ B (Klasse III) und Bereitschaft, den privaten PKW für Dienstfahrten innerhalb des Stadtgebietes Wesel gegen Zahlung einer Vergütung im Rahmen des geltenden Reisekosten-/Tarifrechts zur Verfügung zu stellen
- Teilnahme an Bereitschafts-/Rufbereitschaftsdiensten
- Nachweis Immunstatus/Immunschutz gegen Masern nach § 20 IfSG (zum Einstellungszeitpunkt zwingend erforderlich)
- Partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Schulleitung und der Schulgemeinschaft
- Kooperative Zusammenarbeit mit den für technische Anlagen zuständigen Beschäftigten (Techniker*innen, Ingenieur*innen)
- Ausgeprägtes technisches Verständnis und die Fähigkeit Arbeitsabläufe zu erkennen und selbstständig auszuführen
- Fachübergreifendes handwerkliches Geschick
- Verantwortungsbereitschaft und -bewusstsein sowie Zuverlässigkeit
- Teamfähigkeit sowie ein hohes Maß an Flexibilität
- Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen, Selbständigkeit und Einsatzbereitschaft
- EDV-Kenntnisse
- Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung
Für Informationen stehen Ihnen in fachlichen Fragen die Teamleiterin des Teams Objektdienste, Frau Gerbener, Tel. (0281) 203-2496, und in arbeitsrechtlichen Fragen Frau Born, Tel. (0281) 203-2225, gerne zur Verfügung.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person von Mitbewerbenden (m/w/d) liegende Gründe überwiegen. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden gemäß Sozialgesetzbuch IX bei entsprechender gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.
Der Schutz Ihrer Daten ist auch der Stadtverwaltung Wesel ein wichtiges Anliegen. Daher informieren wir Sie darüber, dass Ihre Bewerberdaten im Rahmen des Auswahlverfahrens gespeichert werden und berechtigte Personen einen Zugang zu diesen Daten erhalten.
Sie haben Interesse?
Dann reichen Sie bitte Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen mit den entsprechenden Nachweisen bis zum 16.07.2026 über das Online-Bewerbungsformular ein.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!