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Die allgemeinen Erwartungen an Bewerberinnen und Bewerber ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung und den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal.
Ihre Aufgaben
Das zukünftige Schulleitungsmitglied ist auf der Grundlage des Geschäftsverteilungsplanes zuständig für die Leitung einer Abteilung mit der Schulform Teilzeitberufsschule mit der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik, sowie den Schulformen Mittelstufenschule, Pro Berufsorientierung (ProBe) und InteA. Darüber hinaus sind die verantwortliche Konzeption und federführende Umsetzung eines MINT-freundlichen Schulprofils sowie die Bewerbung um das Signet Mint-freundliche Schule innerhalb der Zuständigkeit.
Insbesondere folgende Aufgaben sind wahrzunehmen:
- Koordination des Stundenplans der Abteilung einschl. Raumplanung
- Federführung bei der Weiterentwicklung der schulinternen Curricula der Berufe im Berufsfeld Metalltechnik
- Umsetzung und Weiterentwicklung einer konsequenten und nachhaltigen Qualitätsentwicklung im Sinne des schulischen Qualitätsmanagementsystems
- Durchführung von Abteilungskonferenzen
- Durchführung von Mitarbeitergesprächen
- Übernahme von Personalverantwortung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung in Abstimmung mit der Schulleitung
- Kooperation mit den abgebenden Schulen und außerschulischen Organisationen
- federführende Koordination der Prüfungsangelegenheiten, Einschulungen, Elternabende und Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der Abteilung
- Controlling der internen und externen Fortbildungsmaßnahmen der Abteilung
- Verantwortliche Leitung eines Teams für die Weiterentwicklung des MINT-freundlichen Schulprofils sowie den Aufbau und die konzeptuelle Begleitung des Forschungszentrums für Schülerinnen und Schüler
Hinweis: Inhalt und Schwerpunkt der o.g. Aufgaben- und Tätigkeiten können sich in Abhängigkeit von Schulsituation und Schulentwicklung verändern oder verlagern.
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an beruflichen Schulen mit der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik
- mehrjährige Unterrichtserfahrung an einer rechtlich selbstständigen bzw. selbstständigen beruflichen Schule in der beruflichen Fachrichtung Metalltechnik
- mehrjährige Unterrichtserfahrung in einem MINT-Fach
- Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Bewerberinnen und Bewerber, die bereits in einem unbefristeten öffentlichen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnis zum Land Hessen bzw. zu einem anderen Bundesland stehen.
Die nachstehenden Anforderungen sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- fachwissenschaftliche und fachdidaktische Kompetenz, fachmethodische Kompetenz, Medienkompetenz, Diagnose- und Reflexionsfähigkeit, Förder-und Beratungskompetenz, vorzugsweise nachgewiesen in einer erfolgreichen Unterrichtsarbeit unter Berücksichtigung neuer Lehr- und Lernformen
- Innovationsfähigkeit und Initiative, vorzugsweise nachgewiesen z.B. in der erfolgreichen Mitarbeit zur Gestaltung und Umsetzung von über die eigene Unterrichtsarbeit hinausgehenden Schulentwicklungsvorhaben in Verbindung mit den Entwicklungszielen einer selbstständigen/rechtlich selbstständigen beruflichen Schule
- Planungs- und Organisationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen z.B. durch erfolgreiche Tätigkeiten in schulischen Gremien
- Dialog-, Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, vorzugsweise nachgewiesen z. B. in der erfolgreichen schulinternen Zusammenarbeit und durch erfolgreiche Kooperationen mit Ausbildungs- und/oder Praktikumsbetrieben oder Institutionen der ausbildenden Wirtschaft
- Genderkompetenz
Aufgrund des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, Geschlecht, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
Über die Stellen- und Bewerberportale steht vorrangig die Möglichkeit der digitalen Bewerbung zur Verfügung. Die geforderten Unterlagen wie Lebenslauf, Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen, letzte Ernennungsurkunde, Nachweise über bisherige berufliche Tätigkeiten und weitere Nachweise, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen, sind innerhalb der Bewerbungsfrist als Anlagen zum Bewerberprofil hochzuladen. Dabei können die Angaben des Bewerberprofils (beispielsweise Anschrift) auch im Nachgang zur Bewerbung noch aktuell gehalten werden. Die für die Auswahl zuständige Behörde kann Unterlagen, die in die Stellen- und Bewerberportale hochgeladen wurden, bei Bedarf in Papierform nachfordern.
Bewerbungen in Papierform sind innerhalb der Bewerbungsfrist zusammen mit den geforderten Unterlagen (siehe oben "digitale Bewerbung") bei dem in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt.
Die Bewerberinnen und Bewerber werden auf freiwilliger Basis gebeten, im Rahmen des Bewerbungsprozesses zu bestätigen, dass sie die jeweiligen Dienstvorgesetzten über die Bewerbung in Kenntnis setzen.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber zugleich ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in ihre Personalakten.
Mit der Bewerbung erklären Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung vorhandener Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Zudem legen sie ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Behörde auf die Erstellung einer zeitnahen dienstlichen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Behörde in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der dienstlichen Beurteilung zu setzen.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz in der Fassung vom 28. September 2011 (GVBl. I S. 590), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2024 (GVBl. 2024 Nr. 84), vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst vom 15. Dezember 2021 (ABl. 2022 S. 2) entsprechend.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Januar 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 14), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Bereits vor einer möglichen Bewerbung stehen Ihnen u.a. folgende Gesprächspartner zur Verfügung:
- Ihre derzeit zuständige schulfachliche Dezernentin / Ihr derzeit zuständiger schulfachlicher Dezernent
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Die schulfachliche Dezernentin / der schulfachliche Dezernent des Aufsichtsbereiches für die zu besetzende Schulleiterstelle
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Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte der Lehrkräfte
Sofern Sie Ihre Bewerbung auf dem Postweg einreichen möchten, ist diese in zweifacher Ausfertigung vorzulegen. Bei Nichtberücksichtigung werden die eingereichten Unterlagen unter Wahrung des Datenschutzes vernichtet.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf der Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG).
Eine Kostenerstattung für Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen des Bewerbungsverfahrens entstehen, kann nicht erfolgen.