Aufgaben- und Tätigkeitsprofil
Für den Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf ist die Stelle der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten mit der Zuständigkeit für das im Landesdienst stehende Personal an Schulen zum 01.08.2026 neu zu besetzen.
Die Stellenbesetzung erfolgt auf der Basis des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes (HGIG) mit den Zielen, die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst in allen Dienststellen des Landes Hessen sicherzustellen.
Die Dienststellen sind nach § 4 HGIG verpflichtet, bei allen Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Beschäftigten haben können, sowie bei der Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen, die Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern als durchgängiges Leitprinzip zugrunde zu legen.
Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte überwacht die Durchführung des HGlG und, soweit es um das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts einschließlich des Verbots von sexuellen Belästigungen geht, des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes und unterstützt die Dienststellenleitung bei der Umsetzung dieser Gesetze. Sie ist dabei für die an den allgemeinbildenden und beruflichen Schulen sowie die an den Schulen für Erwachsene beschäftigten Lehrkräfte, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, die sonstigen in Erziehung und Unterricht tätigen Personen und die sonstigen Beschäftigten einer Schule, soweit sie Beschäftigte des Landes sind, zuständig.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben ist die Aneignung der entsprechenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich.
Aufgaben der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten gem. § 17 HGlG:
- Überwachung der Durchführung des HGIG und – soweit es um das Verbot von Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts einschließlich des Verbots von sexuellen Belästigungen geht – des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
- Unterstützung der Leitung des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf bei der Umsetzung des HGIG und des AGG, insbesondere bei
- dem Verfahren zur Aufstellung und Änderung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes gemäß §§ 6, 7 HGlG
- personellen Maßnahmen im Sinne von §§ 75, 77 und 79 HPVG, wie z. B. Einstellungsverfahren, Beförderungen, Verbeamtungen, Versetzungen, Abordnungen
- sozialen Maßnahmen im Sinne des § 74 HPVG
- organisatorischen und wirtschaftlichen Maßnahmen im Sinne von § 78 HPVG
- Stellenausschreibungen und Auswahlverfahren für Personalstellen der Dienststelle, für die sie bestellt wurde
- Maßnahmen zum Schutz vor sexueller Belästigung
- der Besetzung von Gremien nach § 13 HGlG
- sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung des Frauenförder- und Gleichstellungsplanes
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darf nur eine Frau bestellt werden (§ 15 Abs. 2 S. 1 HGIG).
- ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis (§ 15 Abs. 2 S. 5 HGIG) in einer Schule im Bereich des Staatlichen Schulamtes für den Landkreis Marburg-Biedenkopf
- erforderliche Sachkenntnis und Zuverlässigkeit (§ 15 Abs. 2 S. 5 HGlG)
- Befähigung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen
- langjährige Berufserfahrung als Lehrkraft
- Kenntnisse im Bereich der Personal- und/oder Organisationsentwicklung
- Erfahrung im Bereich Planung, Organisation, Durchführung und Nachbereitung von Fortbildungsveranstaltungen
- Genderkompetenz und Kompetenz in der Thematik Gleichberechtigung und Gleichstellung der Geschlechter sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Kommunikations- und Beratungskompetenz
- Fähigkeit zu konzeptionellem und perspektivisch orientiertem Denken
- Konfliktfähigkeit
- Kooperationsfähigkeit
Dauer der Bestellung: Die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte wird für sechs Jahre
bestellt (§ 16 Abs. 1S. 1 HGlG).
Stellenumfang: 1 Stelle mit 100 % (die Stelle ist grundsätzlich teilbar)
Hinweis: Im Falle der Bestellung zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten endet gemäß § 15 Abs. 2 Satz 4 HGlG die Zugehörigkeit zu einer Personalvertretung.
- moderner Arbeitsplatz unter Berücksichtigung des betrieblichen Gesundheitsmanagements
- flexible Arbeitszeitmodelle und kollegiale Absprachen als gute Voraussetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Möglichkeit, Aufgaben auch im Rahmen des mobilen Arbeitens außerhalb der Dienststelle zu erledigen
- Möglichkeit an Fortbildungen zur fachlichen und persönlichen Weiterentwicklung teilzunehmen
- schnelle Entscheidungsprozesse, die es Ihnen leichtmachen, neue Impulse zu setzen und Ihre Ideen in die Praxis umzusetzen
- gute Anbindung des Arbeitsplatzes an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV): Als Beschäftigte bzw. Beschäftigter des Landes Hessen kommen Sie außerdem derzeit in den Genuss des "LandesTicket Hessen". Mit diesem haben Sie nicht nur innerhalb Hessens sowie in mehreren angrenzenden Gebieten wie zum Beispiel Mainz freie Fahrt im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Es beinhaltet auch die Möglichkeit von montags bis freitags ab 19:00 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen ganztags einen Erwachsenen und alle zum Haushalt gehörenden Kinder bis 14 Jahre kostenfrei mitzunehmen.
- Parkmöglichkeiten in der Nähe der Dienststelle
Das Land Hessen fördert aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Menschen, unabhängig von ethnischer Herkunft und Nationalität, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung nach § 2 Abs. 2 oder 3 des neunten Buches Sozialgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 412), werden bei der Auswahl für Stellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, würden wir uns über Ihre Bewerbung bis 03.07.2026 freuen.
Bitte bewerben Sie sich bevorzugt online über das Bewerber-/Karriereportal des Landes Hessen, da die Verarbeitung Ihrer Bewerbungsdaten stets im elektronischen Verfahren erfolgt. Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Zeugnisse, ggf. Schwerbehindertenausweis etc.) laden Sie bitte innerhalb des Bewerbungsvorgangs dort hoch.
Achten Sie bitte unbedingt auf die Vollständigkeit Ihrer persönlichen Kontaktdaten (auch E-Mailadresse und Handynummer).
Sollte Ihnen eine Bewerbung über das Bewerber-/Karriereportal nicht möglich sein, richten Sie bitte Ihre Bewerbung an
Staatliches Schulamt
für den Landkreis Marburg-Biedenkopf
Herrn Christoph Aßmann
Robert-Koch-Straße 17
35037 Marburg
Bei Fragen zur Ausschreibung wenden Sie sich bitte an Herrn Aßmann ([email protected]).
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Verfahrens nur gegen Zusendung eines Freiumschlages zurückgesandt.
Bewerbungskosten und Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem Auswahlverfahren werden nicht erstattet.
Eingangsbestätigungen werden automatisiert per E-Mail versandt.
Die Erfassung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke des Bewerbungsverfahrens erfolgt auf Grundlage des § 23 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetztes (HDSIG).
Bei uns eingehende Bewerbungsunterlagen werden in unserem DV-gestützten Ablagesystem gespeichert und spätestens 6 Monate nach Abschluss des Verfahrens gelöscht.