Sie verfügen idealerweise, aber nicht zwingend, über Berufserfahrung oder Kenntnisse im Insolvenzrecht bzw. auf Rechtsgebieten wie z. B. dem Gesellschafts-, Steuer-, Arbeits- oder Zwangsvollstreckungsrecht. Sie haben ferner kaufmännische Kenntnisse oder diesbezügliches Interesse und zeichnen sich durch soziale Kompetenz und natürliches, sicheres Auftreten aus.
Es erwartet Sie eine Tätigkeit im Team der Insolvenzverwaltung als auch in an dieser anknüpfenden, klassischen Anwaltstätigkeit. Sie werden Insolvenzverfahren von der Antragstellung bis zum Verfahrensabschluss begleiten. Dabei unterstützen Sie den Insolvenzverwalter u. a. bei Ermittlungen, Verwaltungs- und Verwertungsaufgaben sowie im Berichtswesen und im Rahmen von Unternehmensfortführungen.